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Ralph Boes

29.09.2016


 

 

An das
Jobcenter Berlin Mitte...

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Betr.: Das gestrige Gespräch mit Frau Y..... und Herrn W.....

 

 

Sehr geehrte Frau X.....,

sehr geehrter Herr Y.....,

sehr geehrte Frau Z.....

 

 

nach Beurteilung durch den Maßnahmeträger bin ich als arbeitsfähig eingeschätzt.

s. https://goo.gl/fyPAF9

 

Unter den Vorgaben des SGB II werden Sie nicht anders können, als mich weiter in Maßnahmen zu treiben oder unter Bewerbungsdruck zu setzen.

 

Bei meiner Art, mit den Dingen umzugehen -

s. meinen Brief vom 31.07.2016 (s. https://goo.gl/h0Hgbh)

führt das bei mir recht schnell zum Tod.

 

 

Für Sie und für mich wird da in naher Zukunft eine irreversible Grenze erreicht.

Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich folgende Frage:

 

Laut § 90 BVerfGG kann ich auch unabhängig vom Instanzenweg  eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

S. https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html

 

 
Eine solche Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich zwar erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

 

Beides: dass die Sache von allgemeiner Bedeutung ist, sowie, dass mir ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, wenn ich weiter auf den Rechtsweg verwiesen würde, ist bei mir – bzw. bei UNS der Fall.

 

Bei mir, insofern ich dann tot bin.
Bei Ihnen, insofern es Ihnen dann vielleicht leid tut und ggf. auch Probleme macht, den Schritt über die Grenze hinweg gegangen zu sein.

 

 

Wie wäre es, wenn wir die Verfassungsbeschwerde gemeinsam schreiben?

Ich von meiner Seite aus – und Sie von Ihrer Seite?

 

Ich möchte nicht, dass Sie ein langes Gutachten verfassen – noch weniger, dass sie MEINE Position vertreten …

Aber eine Entscheidung, wie in einem Fall wie mir mit dem "Kunden" umzugehen sei – die dürfte wohl zu erfragen sein …

 

 

- Letztens hat wieder ein Richter versucht, eine "unserer" Sanktionen wegen Formfehlern Ihrerseits zu kippen.

Frau Z.... hat da geschrieben:

 

"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

S. https://goo.gl/KIeh6r

 

Ich denke, genau das ist der Weg:
die Frage, die wir beide haben, gemeinsam dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen …

 

Ist das für Sie DENKBAR?

 

  

Mit freundlichem Gruß,

 RB

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