Freundlicher Bestechungsversuch: Die vom Amt zurückgesandte "Eingliederungsvereinbarung" sehen Sie unten.
- Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich reagieren werde.
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jobcenter Berlin Mitte
Betreff Übersendung von aktuellen Eingliederungsvereinbarungen Sehr geehrter Herr Boes, anbei übersenden wir Ihnen nunmehr zwei aktuelle Eingliederungsvereinbarungen. Bitte lesen Sie diese durch und senden mir beide Exemplare mit Ihrer Unterschrift versehen wieder zurück. Nach Eingang werde ich ein Exemplar mit meiner Unterschrift versehen wieder an Sie zurücksenden. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
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Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen. Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 14.3 des Merkblatts "Arbeitslosengeld II / Sozialgeld".
Sofern Sie eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder mit einer Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) gefördert werden oder eine Beschäftigung, die mit einem Beschäftigungszuschuss (§16e SGB II) an Ihren Arbeitgeber gefördert ist, ausüben oder mit einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden
ist eine vorherige Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechpartners bei Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches (Ortsabwesenheit) nicht erforderlich. Bitte setzen Sie jedoch Ihren persönlichen Ansprechpartner über Ihre Ortsabwesenheit in Kenntnis.
Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.
Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.
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Die Eingliederungsvereinbarung
wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen
Rechtsfolgen wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der
Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten.
Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und
beim nächsten
Termin über die Ergebnisse zu berichten.
SGBII Jobcenter Berlin Mitte
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