Klage gegen den Verwaltungsakt - erste Klage
 

 

Ralph Boes                                                                               Berlin, den 19.11.2012

XXXXXXXXX

13357 Berlin

 

 

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Ralph Boes,   Spanheimstr. 11,   13357 Berlin    aa

   aa

 

 

Sozialgericht Berlin

Invalidenstr. 52

10557 Berlin

 

 

 

 

 

Klage gegen Verwaltungsakt des Jobcenters Berlin Mitte

 Az.: S 34 AS 22401/12



 


Verehrtes Gericht –

 

 

ich möchte hiermit in vollständiger Form die Klage vorlegen, die ich in "vorläufiger" Form schon am 24.08.2012 abgegeben habe. (Az.: S 34 AS 22401/12)

 

 

Zum Hintergrund:

 

Um die Verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systems zur Überprüfung bringen zu können, habe ich mich bewusst in die Schusslinie aller dort geltenden Sanktionen gestellt.

 

Obwohl ich Hartz IV beziehe, habe ich - in vollem Wissen des Jobcenters ! - seit Jahren bundesweit vollzeitig ehrenamtlich als Dozent für das bedingungslose Grundeinkommen gearbeitet und kritisiere auch vehement das Hartz-IV-System.

 

In meinem "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers", den ich vom Bundespräsidenten über die Bundeskanzlerin, die Arbeitministerin usf. bis herunter zu den Sachbearbeitern in meinem Jobcenter gesendet habe,

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zeige ich die Verfassungsbrüche in Hartz IV,

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deute mögliche Auswege an,

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entwickle einen Arbeitsbegriff, der in gewandelter Zeit wieder der Menschenwürde entspricht und das ungesunde (weil die Menschen in Zwangsarbeit und unwürdige Niedrigstlohnarbeit führende) Diktat der Erwerbsarbeit beseitigt

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und ziehe die entsprechenden Konsequenzen für mein persönliches Leben.

 

Zitat für die von mir gezogenen persönlichen Konsequenzen:

"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!"

(S. "Brandbrief", Kap. VII)

Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem JC über eine dem Grundgesetz entsprechende Eingliederungsvereinbarung und einer Frist, in der man mich ratlos ignorierte und mir den Regelsatz einfach ohne Eingliederungsvereinbarung und ohne weitere Gespräche überwies, habe ich die Rechtmäßigkeit einer solchen Sonderbehandlung von mir aus hinterfragt (s. hier und hier) - und man hat mir dann, nach weiterem Zögern, eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gesandt.

 

In zwei Schreiben, einem vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012- und einem endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012, habe ich die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit dieser Eingliederungsvereinbarung dann bestritten. Dies nicht im Sinne der Hartz-IV-Regeln, sondern von der Basis des Grundgesetzes aus.

 

Dieser Widerspruch wurde am 24.06.2012 von Jobcenter abschlägig beschieden, interessanterweise aber so, dass sich dabei nur auf den vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012 und nicht auf den endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012 bezogen wurde und die ganze Grundrechtsdebatte damit vollständig ausgeblendet blieb.

 

 

Antrag:

 

Das Grundgesetz har Vorrang!

Ich bitte Sie, die Begründung meines Widerspruches vom 30.06.2012 zum Gegenstand der Klagebegründung zu machen und meine Argumente gegen die per Verwaltungsakt gegen mich verfügte Eingliederungsvereinbarung von der Seite des Grundgesetzes her und im Sinne der von mir vorgebrachten Gründe zu überprüfen und zu entscheiden.

Sollten Sie sich dazu außerstande fühlen, weil meine Argumentation außerhalb des zur Zeit geltenden Sozialrechts verläuft, bitte ich Sie um entsprechende Weiterleitung meiner Klage.

 

Mit herzlichem Dank

und freundlichem Gruß

Ralph Boes