Sehr geehrter Herr Xxxxx,
hiermit möchte ich Ihnen meine Verwunderung über die mir zugesandte Sanktionsandrohung aussprechen.
Einen Bescheid vom 09.05.2014, auf den Sie die Sanktionsandrohung stützen, gibt es nicht bei mir.
Den letzten Kontakt zu
ihrem Amt hatte ich - und meiner Antwort vom 17.04.2014, in der ich die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben an Sie zurück gesendet habe.
Seither warte ich auf Rücksendung mit Unterschrift von ihrer Behörde.
Zur Sicherheit sende ich Ihnen die unterschriebene EGV mit meinem Anschreiben noch einmal zu.
Mit freundlichem Gruß,
RB
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