An das Jobcenter Berlin ...
Betr.: BG
955A123521tr.:
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,
ich danke ihnen für den Vorschlag der EGV – und nehme auch zur Kenntnis, dass Sie die sog. "alte Eingliederungsstrategie" (Referententätigkeit) noch weiter offen halten.
Mein Problem ist aber der gesetzliche Rahmen – und da vor allem die Androhung des weiteren Entzuges meiner Lebensgrundlagen, die ich für ein Mittel der Erpressung und der Nötigung zu einer Art des Verhaltens halte, die meiner Natur, meinen Lebensgrundsätzen, meiner Anschauung des Wesens von Arbeit [1] usf. als auch dem Grundsatz des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2GG) und dem Schutz der Menschenwürde (Art.1GG) auf heftigste widerspricht.
Ich möchte die Sache jetzt auf die einfachste Formel bringen:
In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:
Die Würde des
Menschen ist unantastbar. - wobei ich diesmal besonders das Wort "schützen" hervorheben möchte, denn Schützen ist weit mehr als Achten und fordert im Bedrohungsfall zu direkter aktiver Hilfestellung, zur Zivilcourage und/oder zu direktem staatlichen Handeln auf.
Ich stelle nun die einfache Frage:
Inwiefern wird
DURCH IHRE TATEN –
Bevor wir weiter über
die EGV, über ihre Ziele und unsere gegenseitigen Pflichten verhandeln,
bitte ich Sie um Antwort auf diese schlichte Frage …
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
P.s.: Wenn Sie wegen dieser und aller weiteren, damit zusammenhängenden Fragen mit mir sprechen möchten, biete ich Ihnen an, mich einzuladen. [1] Siehe diesbezüglich meinen hier beigelegten Brief vom 06.05.2014 an Ihre Kollegin in der Rechtsabteilung. Ich beziehe mich hier besonders auf die Punkte 3.) bis 9.) [2] Vor dem Hintergrund der seit Okt. 2012 durchgehend gegen mich laufenden Sanktionen, die allesamt politischen Charakter haben, ist diese Frage von erheblicher Brisanz.
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