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Sehr geehrte Frau Y.....,
1.) Am 24.10.2016 haben Sie mir in zwei Ausfertigungen einen Vorschlag zu einer Eingliederungsvereinbarung zugesandt mit der Bitte, ihnen eine Ausfertigung des Vorschlages bis zum 04.11.2016 unterschrieben zurückzusenden.
Am 02.11.2016 habe ich Sie gebeten, mir den Vorschlag als Verwaltungsakt zuzusenden.
Seitdem ich diesbezüglich von Ihnen nichts
mehr gehört …
Vor diesem Hintergrund möchte ich nach Ihren Motiven fragen - oder Sie bitten, mir den Verwaltungsakt umgehend und unverändert zuzusenden …
2.) Im Sinne der Konkludenz Ihres Handelns bin ich davon ausgegangen, dass der Inhalt der vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung für Sie Gültigkeit hat. [1]
Inhalt der Eingliederungsvereinbarung war, dass ich zum 05.12.2016 einen Nachweis über Bewerbungsbemühungen vorzulegen habe.
Aus bekannten Gründen habe ich solche Bemühungen weder unternommen noch einen Nachweis darüber an Sie gesandt …
Von Ihnen ist wieder keine Reaktion gekommen …
Sehr geehrte Frau Y.... –
Wieder möchte ich nach Ihren Motiven fragen – oder sie um die einfache Erledigung Ihrer Pflichten bitten.
Das Gesetz fordert, dass Sie in jedem Fall unerbittlich ihre Pflicht erfüllen. Am 07.01.2017 habe ich Sie noch einmal an meine Bitte erinnert, im Sinne der Gesetze und der Dienstanweisungen ihres Amtes mit mir zu verfahren. Wenn Sie in meinem Fall jetzt Hemmungen haben, möchte ich sie offen verhandelt sehen.
Was ich nicht akzeptiere ist eine "Lex Boes", die mich stillstellen soll, Sie aber stillschweigend aus der Schusslinie nimmt.
Ich erwarte unverzügliche Antwort,
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