Antwort auf den "freundlichen Bestechungsversuch" des Jobcenters

 

Zum Hintergrund der Aktion und zur weiteren damit zusammenhängenden Entwicklung siehe: http://grundrechte-brandbrief.de/, Link: Infos/Berichte


 

 
 



Dokument als PDF (wird noch hergestellt)

 

 

 

 

Ralph Boes                                                                                                   Berlin, den 25.10.2011

Spanheimstr. 11

13357 Berlin                                                                                                        

 

 

 

Kundennummer: BG: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

 


JobCenter Berlin Mitte

  Frau xxxxxxxxxx

Sickingenstr. 70

10553 Berlin

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,

 

ich danke Ihnen für die Zusendung der - nun allerdings wieder sehr einseitig von Ihrem Amt vorgegebenen - Fassung einer Eingliederungsvereinbarung.

 

Es ist sehr freundlich, dass Sie im Abschnitt "2. Bemühungen von Herrn Ralph Boes …"  einen Teil des von mir vorgeschlagenen Textes eingetragen haben, zumal er innerhalb des martialischen Bedrohungs-szenariums, in das er so eingefügt ist, wie ein frisches Schneeglöckchen in einer ungnädigsten Eiswüste wirkt. [1]

 

Sie haben versucht, innerhalb des Systems die beste Lösung für mich herauszuholen, wofür ich Ihnen dankbar bin.

 

Da ein Schneeglöckchen aber immer einen neuen Frühling ankündigt – und selbst dem gefährlichsten Eis vor dem Lächeln des Frühlings letztlich nichts bleibt, als dahinzuschmelzen … werde ich natürlich nicht unterschreiben. J

 


 

Ich möchte Ihnen die Gründe nennen:

 

Erstens versucht die alte, mir jetzt von Ihnen wieder zugesandte und von mir schon heftigst kritisierte "Eingliederungsvereinbarung" meine ganze Arbeit:

1.) den "Brandbrief",

2.) das Dokument "Statt einer Eingliederungsvereinbarung",

3.) die durch Sie erbetene und durch mich an Sie übergebene menschenwürdige und grundgesetz-

     gemäße "neue Eingliederungsvereinbarung",

auszulöschen – und setzt eine nicht verfassungsgemäße Zwangsverfügung an die Stelle einer mehr als berechtigten und in der Gegenwart mehr als notwendigen Auseinandersetzung um die Grundrechte und die Menschenwürde.

 

Zweitens entwürdigt sie meine Arbeit mit der Zielnennung:
Da ich schon ca. 60 Stunden die Woche arbeite
[2] , kann das Ziel nicht "Eingliederung in Arbeit" sein!

 

Drittens umrahmt sie das Ganze mit Regelungen zur Ortsanwesenheit, die mich bei meiner Arbeit mehr als behindern und bestenfalls dazu geeignet sind, mich in Untätigkeit und Leibeigenschaft zu halten. [3]

 

Viertens garniert sie die "Eingliederungsvereinbarung" wieder mit der von mir schon so heftig kritisierten "Rechtsfolgenbelehrung", die die Menschenrechte außer Kraft setzt, eine Androhung von Folter und physischer Vernichtung darstellt und in jeder Weise mehr als bestrafungswürdig ist.

 

Androhung von Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenkasse – Aberkennung aller bürgerlichen Grundrechte, soziale Totalausgrenzung, Vertreibung in die Vogelfreiheit – gegebenenfalls mit Sippenhaft, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt – dies alles nur weil man den sog. "Kunden" [4] zwingen möchte, "Vereinbarungen" einzuhalten, die ihm von außen aufgedrückt wurden und ihn in sinnlose Maßnahmen oder unwürdige Arbeit pressen, ist nichts anderes als Androhung von Folter und physischer Vernichtung, wenigstens der dauerhaften [5] Vernichtung der bürgerlichen Existenz, und öffnet die Tore zu jeder Unterwerfung - nicht zuletzt auch: das Tor zu Zwangsgehorsam und Zwangsarbeit [6]. Mit der Freiheit und Würde des Menschen ist es seit Einführung dieses Gesetzes in Deutschland vorbei! [7]

 

 

 

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,

 

ich bin sehr froh, dass Sie die "Eingliederungsvereinbarung" nicht schon unterschrieben haben, weil die Unterschrift unter dieses Schanddokument, ggf. alleine schon dessen Vorlage (!), eine empfindlich zu ahndende Straftat darstellt.

 

Im Sinne der deutschen wie auch der europäischen und internationalen Verfassungen und Gesetze ist die Androhung von Folter ein äußerst strafwürdiges Vergehen! Ich möchte nur an den Fall Gäfgen/Metzler erinnern, in dem ein mutiger Polizeioberer den frisch gefassten Kindesentführer Gäfgen mit Folter bedrohte, damit der aussage, wo das von ihm entführte Kind zu finden sei. Obwohl der Polizist in einem unglaublichen Gewissenskonflikt war – auf der einen Seite war ihm das Verbot der Folterandrohung absolut bewusst, auf der anderen Seite stand die Hoffnung, gerade durch die Androhung das entführte Kind vielleicht noch lebend finden zu können –,  obwohl er von seinem Standpunkt absolut Recht hatte mit der von ihm vollzogenen Folterandrohung, ist er dennoch zur Rechenschaft gezogen, seines Amtes enthoben und mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen belegt worden. (Zum Glück wenigstens nur auf Bewährung.) Der Mörder dagegen hat für die ihm zugefügte Folterandrohung eine kräftige Entschädigung erhalten.

 

Folterandrohung ist bei uns selbst in solchen extremen Zweifelsfällen (!) VERBOTEN, weil man, nicht zuletzt auch durch die Erfahrungen mit der Nazivergangenheit, sogenannte "Dammbruchurteile" verhindern möchte.

 

Ich frage mich: Was würde in Deutschland losgehen, wenn alle Menschen in Hartz IV begreifen würden, was ihnen durch die Eingliederungsvereinbarung angetan wurde, wenn sie gegen ihre Fallmanager und alles, was darüber ist, wegen Androhung der Folter von Hunger, Obdachlosigkeit und physischen Vernichtung plötzlich klagen würden und alle Verträge und Sanktionen, die mit dieser Androhung erzwungen wurden, rückwirkend in Frage gestellt sind. 

 

Die Entschädigungszahlungen dürften wesentlich höher liegen als bei Gäfgen, da mit der Androhung keinerlei Straftat, erst recht kein Mord verhindert werden sollte, sondern sie nur ausgesprochen wurde, um unbescholtende Menschen für jeden staatlichen Irrsinn verfügbar zu machen. Außerdem wurde und wird – ebenfalls anders als bei Gäfgen – die Folter in zig-tausenden von Fällen nicht nur angedroht, sondern auch vollzogen. Mit auch der Folge, dass es, neben der unglaublichen Anzahl von sozial entwurzelten Menschen, inzwischen eine wachsende Anzahl von Hartz IV- Hunger- und Verzweiflungstoten gibt. [8]

 

Auch die Strafen für die Mitarbeiter des Jobcenters und alle diejenigen, die "darüber" stehen, dürften wesentlich höher als bei dem Polizisten liegen, denn ein strafmildernder Zweifelsfall wie bei diesem, liegt bei ihnen in keiner Weise vor. Ganz im Gegenteil: Die Eingliederungsvereinbarung, und erst recht die dahinter liegenden Gesetze, sind derart ein Schandmal deutscher Rechtsprechung, und sie widersprechen so offen dem Grundgesetz, dass sie durch nichts zu entschuldigen sind. 

 

– Natürlich kann man sich auch viele Gründe für die Sanktionen in Hartz IV zusammen denken. Mit Hartz IV ist allerdings ein Gesetz in Kraft gesetzt worden, dass so wirklichkeitsfremd ist, dass es nicht anders als durch verfassungs- und menschenrechtswidrige behördliche Zwangsmaßnahmen "gesichert" werden kann. Die Verantwortung dafür trägt der Gesetzgeber – mittelbar aber auch jeder Beamte oder Angestellte, der dieses Schandgesetz zur Anwendung bringt. Ein nicht in die Wirklichkeit passendes System, das nur mit Zwang erhalten werden konnte, das hatten wir schon in der DDR – und auch ihr gegenüber wird heute das Unrecht des Staates und seiner Funktionäre  - nicht aber eine etwaige "Unterwerfungspflicht" des unbescholtenen Bürgers thematisiert. 

 

 

 

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx

 

ich bitte Sie inständigst, nie wieder eine solche "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben oder auch nur vorzulegen, wie Sie sie jetzt (wieder) vorgelegt haben, weil Sie sich schon mit der Vorlage, erst recht mit jeder Unterzeichnung (oder gar Anwendung !) zum Opfer möglicher Strafverfolgung machen.

 

Wechseln Sie lieber ins Lager der Hartz IV-ler, als sich aus dem niederen Beweggrund der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes [9] zu grundgesetzwidrigem, entmenschlichendem und strafwürdigem Unrecht verführen zu lassen. Oder machen Sie heftig von ihrer Remonstrations-pflicht (!) gebrauch und geben Sie Entscheidungen, die nicht dem Grundgesetz entsprechen, immer "nach oben" hin ab. Je höher, desto besser!

 

Anders als in der DDR, in der es gegen das Unrecht oft keinerlei ausgeschriebene Gesetze gab, weisen die bundesrepublikanischen Gesetze das Handeln nach Hartz IV schon seit 1949 als strafwürdig aus und können deshalb auch rückwirkend bis zur ersten Stunde des Hartz IV-Systems zurück geahndet werden. Auch auf europäischer  und internationaler Ebene werden Vergehen gegen die Menschenrechte heute verfolgt. [10]

 

Die neoliberale, ausbeuterische, menschenfeindliche Schröder-/ Hartz-/ Ackermann- Ära ist zu ende. Der Umschwung kommt jetzt schnell und schon in kürzester Zeit werden Sie alle am Pranger stehen. Auch die Juristen ihres Hauses werden Sie da nicht schützen können. Die haben selbst mitgewirkt, die Grundrechte abzuschaffen – und werden sich selbst verteidigen müssen.

 

 

 

Und jetzt zu uns …

 

Zu ihrem persönlichen Schutz betrachte ich die jetzt von ihnen zugesandte Eingliederungsvereinbarung als einfachen Diskussionsbeitrag.

 

Ich akzeptiere nur eine Eingliederungsvereinbarung, die

1. keinerlei Androhung von irgendeiner Art von Unannehmlichkeiten und Gewalt gegen mich enthält

2. meine tatsächliche Lebenssituation, meine Selbständigkeit und Freiheit würdigt und stärkt

3. eine stimmige Zielsetzung bezüglich meiner Arbeit [11]

4. eine zielführende Orts- und Melderegelung  umfasst [12], und

5. in jeder Hinsicht dem Grundgesetz entspricht.

 

Bezüglich des Grundgesetzes sind vor allem, wie im Brandbrief mit allen Begründungen aufgeführt, die

- Artikel 1

- Artikel 2

- Artikel 6

- Artikel 11

- Artikel 12

- Artikel 13

("Die Würde des Menschen ist unantastbar")

(Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)

(Schutz der Familie)

(Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet)

(Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit) 

(Unverletzlichkeit der Wohnung)

einzuhalten.

 

Sollten aus ihrer Sicht vom Grundgesetz abweichende Regelungen notwendig sein, verlange ich als Bürger dieses Staates, dem eine Behandlung nach dem Grundgesetz bedingungslos zusteht, die Anwendung des Artikels 19 GG, der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. [13]

 

Bis zur Vorlage einer unterschriftsfähigen Vereinbarung ihrerseits,

fühle ich mich ausschließlich an die auf Ihre Bitte von mir verfasste Eingliederungsvereinbarung vom 15.09.2011 gebunden.

 

Die von ihnen gegebene Erweiterung: "Ferner verpflichtet sich Herr Boes, jede Veränderung in seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Arbeitsvermittlung mitzuteilen" ist einsehbar und ich füge sie an der entsprechenden Stelle ein.

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 

 

"Mögen wir aufwachen dafür, dass die "Arbeitslosigkeit", die heute überall beklagt wird, nur die Frucht der Freistellung aus niederer Arbeit ist, die uns die Rationalisierung schenkt –
mögen wir begreifen, dass diese Freistellung nicht dazu führen darf, die Menschen in Zwangsarbeit und Sklaverei zu schicken, sondern sie befreien soll, zu eigenständigem und zu höherem Tun –
verstehen wir endlich, dass man nur die Steuergesetze ändern müsste, wenn es wirklich um die alte "Vollbeschäftigung" ginge, das man nur die menschliche Arbeit von Steuern und Sozialabgaben befreien und alle Abgaben auf Maschinenarbeit legen müsste, und mit jeder Art der "Arbeitslosigkeit" im alten Sinne wäre es sofort vorbei –
ergreifen wir mit Interesse die Chancen, die in der Rationalisierung und in der Befreiung aus der niederen Arbeit liegen –
und begegnen wir den Übergangsschwierigkeiten, die sich naturgemäß ergeben, mit Ruhe und mit Konsequenz, aber auch mit der nötigen Wärme, dem nötigen Verständnis und Humor, dann bricht der neue Frühling sicher an: der Frühling der Freiheit und der Selbstbestimmung: Bedingungsloses Grundeinkommen"
… läutet leise das Schneeglöckchen.
J

 

 


Die hier getätigte Ablehnung der amtlichen Eingliederungsvereinbarung macht nur einen Teil dessen aus, was im Brandbrief beschrieben wurde. Die amtliche Eingliederungsvereinbarung gibt nur die Zwangsmittel an, durch die man, wie im Brandbrief beschrieben, in sinnlose Arbeit hineingezwungen wird. Damit eröffnet die hier getätigte Ablehnung nicht eine Nebendiskussion zum Brandbrief sondern geht nur auf einen Teilbereich der im Brandbrief skizzierten Menschenrechtsverletzungen ein.

 

Die von mir gefertigten Schriften

1. "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers"

2. "Die Eingliederungsvereinbarung, ein Dokument der deutschen Schande"

3. "Statt einer Eingliederungsvereinbarung"
4. "Die "Neue Eingliederungsvereinbarung" - Fassung vom 15.09.2011-"

sind weiterhin substanzielle Bestandteile dieser Auseinandersetzung.
 

 


[1] Es ist allerdings symptomatisch für das problematische Verhältnis von Hartz IV zum Grundgesetz, dass gerade der Teil des Satzes gelöscht wurde, der sich auf Art.1 GG bezieht ("… und dabei jederzeit die Würde seiner selbst, wie auch die Würde der Dinge und Wesen um sich herum zu achten und zu schützen.").

[2]  Mein Thema ist die SINN-Arbeit und nicht die ERWERBS-Arbeit. Und die Freiheit des Menschen und nicht seine Unterdrückung. Ich arbeite vollzeit ehrenamtlich und selbständig - wobei ich anmerken möchte, dass  1.) meine Vorträge bundesweit gefragt sind und als sehr wichtig empfunden werden, vor allem auch, nachdem ich jetzt begonnen habe, direkt für die Menschenrechte und die Verfassung einzutreten, dass 2.) die Bundeszentrale für Politische Bildung meine Vorträge und Seminare hoch einschätzt ("Ziele mehr als nur erfüllt"), sie deshalb als "Beispiel besonders gelungener politischer Bildung" auf ihrer Webseite veröffentlicht hat und urteilt, dass sie "bundespolitisch von erheblicher Bedeutung" (!) sind (Link), dass 3.) Klett/Cornelsen Schriften von mir in Schulbüchern für Politik und Wirtschaft (Abitur) veröffentlicht (Link) haben, und dass 4.) unsere Materialien im deutschen historischen Museum eingelagert werden (Link). - Schließlich will man in 20 Jahren die Ursprünge der Geburt einer postkapitalistischen menschenwürdigen Gesellschaft  feiern können.  

[3]  Sie sollten es besser mit Fußfesseln probieren ... J
- Keiner
der Gründe, die Sie nennen, könnte eine Ortsabwesenheit von mir rechtfertigen, da ich weder in einer der von Ihnen geförderten oder anempfohlenen Maßnahmen bin, noch mit meiner Arbeit zur Zeit das Ziel eines Geld- oder Stellenerwerbs verbinde. Meine Arbeit begründet sich direkt durch ihren Sinn - und nicht erst indirekt durch Gelderwerb. Ich habe ein "Recht auf selbstbestimmte Arbeit" – und ich lasse es mir nicht durch eine Pflicht zu Zwangsgehorsam oder Zwangsarbeit oder durch unsinnige, meine Arbeit behindernde Regeln untergraben. Die von Ihnen aufgestellten Regeln müssen mich stützen und dürfen mir nicht hinderlich sein.

[4] Was für ein lächerlicher Lügenbegriff – wie eigentlich alle Begriffe in Hartz IV Lügenbegriffe sind.

[5] Die Totalsanktion ist ja kaum rückgängig zu machen, weil man, wenn man sie überlebt hat, von Schulden überschwemmt wird. Z.B. fordert die Krankenkasse das ganze ausgefallene Geld vom "Kunden" zurück. Die Stromanbieter fordern hohe Wieder-Anschlussgebühren usw. usf.

[6] Wikipedia: "Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird"  D.h.: jede in Hartz IV mit Androhung der Sanktionen verordnete Arbeit ist Zwangsarbeit.

[7] S. Bandbrief, Abschnitt V und VI

[8] Einen Film, in dem ein Anwalt von 3 Klienten spricht, die sich getötet haben, und den Selbstmord eines 4. Klienten gerade noch abwenden kann, gibt es unter: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_reportage/videos/diereportage279.html
Die Hartz IV- Hunger- und Verzweiflungstoten stehen auf der gleichen Stufe, wie die Mauertoten in der DDR!!!

[9] Entschuldigen Sie die harte Formulierung, aber aus juristischer wie aus moralischer Sicht ist das ein niederer Beweggrund:   Auch die Mitarbeiter des Jobcenters gehören ins Sklavenreich der Arbeitslosen mit hinein: Sie können nur im Jobcenter sitzen, weil sie auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden, so einfach ist das. Und auch sie leben vom Staatsgeld, wie die anderen. Selbst Mitglied im Reich der "Arbeitslosen" sind sie nur geringfügig besser gestellt als die anderen, weil sie deren Überwachung und Unterdrückung übernehmen.

[10] Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der Internationale Menschenrechtsstrafgerichtshof in Den Haag können heute ebenfalls angerufen werden. Selbst von der UNO liegt die eindringliche Forderung vor, dass in Deutschland die MENSCHERECHTE in die Armutsbekämpfung mit einbezogen werden … was nichts anderes heißt, als dass sie in der Armuts-bekämpfung FEHLEN!

[11] Freistellung in Sinn-Arbeit, statt Zwang zur Erwerbsarbeit

[12] Da ich "in Arbeit" und nicht "arbeitssuchend" bin, genügt ein halbjährliches Treffen, zu welchem ich mit einer Frist von 3-4
Wochen eingeladen werde.  

[13] Art.19 GG (1): "Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.  (2): In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.  (…)"

 

 

 

 

 

 

 

.