Berlin, den 30.06.2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau(?), sehr geehrter Herr(?) HEYMANN …

 

 

herzlichen Dank für den sog. "Vermittlungsvorschlag" vom 26.06.2013.
Wieder einmal nur Arbeit in einem Callcenter …

Was Besseres haben Sie wohl nicht zu bieten.

 

 

Ich habe allerdings mehrere Fragen an Sie:

 

Erstens:

     Wer SIND Sie?
     Wir hatten noch keinerlei Kontakt.
     Nicht einmal ihr Geschlecht ist aus ihrem Anschreiben zu erraten.

     Und eine Unterschrift fehlt auch.

 

Zweites:

     Was WISSEN SIE von mir und vom derzeitigen Verhandlungsstand mit ihrem Amt?

 

Drittens:

     Was TREIBT SIE AN,

     - unter Außerachtlassung der gesamten Verhandlungen mit ihrem Amt [1]

     - und unter dem Briefkopf meiner Arbeitsvermittlerin Frau L ...

     MIR SOLCHEN UNSINN ZUZUSENDEN ?

 

Hatten Sie Langeweile oder wollten Sie - für ein besseres Rating ihrer Person oder ihrer Behörde - irgendwelche der äußerst zweifelhaften Vermittlungs- oder Sanktionsquoten an mir abarbeiten?
Zielen Sie und Ihre Behörde auf die Zusatzgratifikation? (S. Spiegel 26/2013, Seite 30 ff).
 

 

Da der "Vermittlungsvorschlag" mit der Androhung des Totalentzuges meiner Existenzgrundlage versehen ist, stellt sich zusätzlich die Frage:

Viertens:

     Hat JEDER dahergelaufene ... (pardon) in ihrer Behörde die Möglichkeit,
     - die so mühsam mit anderen Personen geführten Verhandlungen zu unterbrechen
     - und FAHRLÄSSIG die Existenz ihrer sog. „Kunden“ aufs Spiel zu stellen?  

 

Wie sach- und bürgerorientiert ist Ihr Amt organisiert?
Sind wir Ihre Sklaven und haben uns bedingungslos ihrem Unsinn - und ihrer höchst eigennützigen Jagd nach Bonuszahlungen und/oder nach Weiterbeschäftigung zu unterwerfen?

 

 

Ich erwarte

- IHRE ERKLÄRUNG

- und IHRE ENTSCHULDIGUNG

- und die BEDINGUNGSLOSE AUFHEBUNG dieser Unsinnsvermittlung

bis zum 15.07.2013 !

 

 

Mit entschiedenem Gruß,

Ralph Boes

 

 

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[1] Zu Ihrer Information sei auf meine derzeit laufende Auseinandersetzung mit Ihrem Amt und da vor allem

      auf meine Briefe vom 30.04.2013, vom 09.06.2013 und vom 14.06.2013 verwiesen.