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Sehr geehrter Herr S. -

der vorletzte Satz in Ihrem Schreiben

"Wenn Sie allerdings das geltende Recht in ihrer Gesamtheit ablehnen (wovon ich nicht 
ausgehe, da Sie ja das Bundesverfassungsgericht als Instanz und damit das Grundgesetz 
offensichtlich anerkennen), planen Sie eine Revolution!"

versöhnt mich bedingungslos mit allem, was Sie vorher geschrieben haben. :-)
 

Tatsächlich sind die Gerichtsprozesse das Vorspiel einer Revolution:
  http://artikel20gg.de/index1-Projekt.htm
Unseren "Rechtsstaat" habe ich längst abgeschrieben
  http://artikel20gg.de/index4-Blog.htm#2015-02-02
Und die Verfassungstreue unserer Regierungen erst recht!
  http://artikel20gg.de/video/00-Boes.htm
 


Ansonsten anerkenne ich vollständig, dass, was SIE sagen, die HEUTE herrschende Meinung ist.
Die Frage ist nur, ob diese Meinung MORGEN noch gilt.

Ich erinnere:
- Bis 1967 hatte eine Frau, wenn sie heiratete, keinen Zugriff mehr auf ihr eigenes Vermögen.
Das Vermögen ging automatisch an den Mann. Es gab auch kein elterliches Sorgerecht, sondern nur die "väterliche Gewalt". Und der Mann konnte sich von der Frau scheiden lassen, wenn sie ihm nicht wenigstens 3 Mal die Woche sexuell zur Verfügung stand. In solchem Fall wurde sie für das Scheitern der Ehe für schuldig erklärt und ohne Entschädigung oder weitere Rechtsansprüche geschieden.
- Bis ca. 1978 galten Frauen in der Schweiz als politisch unzurechnungsfähig und hatten deshalb kein Wahlrecht.
- Bis vor noch nicht all zu langer Zeit durfte man als nicht verheiratetes Paar nicht gemeinsam eine Wohnung mieten oder gemeinsam im Hotel übernachten.
- Bis vor kurzem galt der Paragraph, der Homosexualität zu einem Verbrechen stempelte ...
Und so weiter und so fort.

Die Änderungen haben sich ereignet, obwohl die Mehrheit strikt dagegen war.
Sie konnten sich aber nur ereignen, weil Wenige mutig dafür eingestanden sind.

So wird es auch in diesem Falle sein.
Die Revolution wird kommen - und sie wird
a) mit einer vollständigen Revision der Rechtsprechung und des gesamten Rechts- und Gerichtssystemes - im Sinne ihrer ausschließlichen Herleitung aus dem Grundgesetz! - und
b) mit dem bedingungslosen Grundeinkommen
enden.

Und Sie werden sagen können, dass Sie dabei gewesen sind -
auf der einen oder auf der anderen Seite.
 


Mit Juristen habe ich beste Kontakte.
Es gibt einen großen Kreis "kritischer" Juristen, die sich sehr für meine Aktionen interessieren.
Das Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV wurde mir von TOP-Verfassungsrechtlern geschrieben,  die sich extra Urlaub dafür genommen hatten.
Ein solche Gutachten würde gewöhnlich zwischen 20 und 30 Tausend Euro kosten.
Sie haben es für mich für ein Kaffegeld gemacht.

Es gibt aber auch bei den Juristen die Fortschrittlichen und die Bewahrer, ja auch die Rückwärtsschreiter, so dass eine einheitliche Meinung auch dort nicht zu befürchten ist.

Das HEUTE noch GELTENDE Rechtssystem, auf dass Sie in Ihrer Argumentation bauen,
entspricht noch keinesfalls der Verfassung und ist noch von knallharten eingefleischten Nazis gemacht
s. Z.B. Willi Geiger http://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter)
und: https://youtu.be/Sz9205YoDAo?t=47m

Es waren halt damals keine anderen Juristen da ...
Jetzt, 66 Jahre nach der Gültigmachung der Verfassung, ist es aber Zeit, die Dinge in Ordnung zu bringen.
 


Über Arbeitsbegriffe bin ich bestens orientiert -
Meine Partnerin schreibt gerade eine Doktorarbeit darüber und wir sind täglich über alles, was in diesem Zusammenhang existiert, im Gespräch.
Mein Arbeitsbegriff würde sich nahtlos mit denen von Erich Fromm, Ivan Illich, Joseh Beus, Martin Luther King, Albert Einstein, Ludwig Erhard, Friedrich Schiller, Jean-Jacques Rousseau, Lord Ralf Dahrendorf, Götz Werner und vielen vielen vielen anderen decken.

Nur mit dem Arbeitsbegriff der Gewerkschaft und dem der heutigen "Arbeitgeber" trifft er sich nicht, weil beide Gruppierungen herrschen möchten und beide weder Artikel 1 noch 2 des Grundgesetzes noch die Freiheit und die Rechte des individuellen Menschen achten.

Der heute vorherrschende Arbeitsbegriff entstammt einer längst vergangenen Zeit.
Die Hartz-Gesetze sind nicht 2001-2005 von PETER Hartz, sondern 1928 von dem glühenden Faschisten und Nazi GUSTAV Hartz geschrieben.
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm#2015-01-11

Genau so fühlen sie sich auch an:
http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2015-01-13-Wiener-Klage-Wortlaut.htm
 


Dass Sie allerdings glauben, dass ich der FAULHEIT fröne oder eine Philosophie der Faulheit entwerfe, ist ein Unsinn,
der a) daher kommt, dass Sie NICHTS WIRKLICH über mich oder mein Leben wissen
und b) Ihr noch nicht erreichtes Verständnis IHRER SELBST beweist.

An dem, was im Teil A der Klage über das Wesen der Arbeit geschrieben ist
http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/7-Klage-fuenfte-100%25-Sanktion/2015-02-15-RB-Klage-Teil-A.htm
kann NIEMAND zweifeln, der sich auch nur im Geringsten SELBST versteht.
 


Mit freundlichem Gruß
und Dank für Ihre bedenkenswerte Zuschrift,

Ralph Boes