Ralph
Boes |
Berlin,
den 01.06.2017 |
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Spanheimstr.
11
13357 Berlin |
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Tel: |
030 - 499 116 47 |
Mail: |
ralphboes@freenet.de |
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Bildungsmarkt Waldenser |
- z.Hd. von Frau N… -
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Waldenserstr. 2-4 |
10551 Berlin |
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Maßnahmenummer 962/51002/17 |
Sehr geehrte Frau
N… –
am 11.05.2017 habe ich vom Jobcenter
die Zuweisung in
eine Arbeitsgelegenheit bei Ihnen erhalten.
Leider kann ich die Stelle nicht
antreten,
weil ich über 58 Jahre und länger als
12 Monate in Hartz IV bin
und staatlicherseits deshalb nicht
mehr als arbeitslos gelte:
"Wer über 58
Jahre oder älter ist und seit 12 Monaten Hartz IV bezieht, gilt
nicht als arbeitslos."
siehe: correctiv vom 31.05.2017,
https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/05/31/zeit-fuer-die-echte-arbeitslosenzahl/
Absatz 4
Somit ist die Grundlage für die
Maßnahme leider entfallen …
J
Um nicht
Arbeitslosen
die Möglichkeit zu nehmen, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen
oder gut beschäftigt zu werden,
und weil ich darüber hinaus voll
damit beschäftigt bin,
Hartz IV
abzuschaffen
s. z.B. unsere Klage im
Bundesverfassungsgericht:
https://goo.gl/s4Bsr2
und meine Verfassungsbeschwerde:
https://goo.gl/mLrJnT
muss ich die Stelle leider absagen.
Mit freundlichem
Gruß,
Ralph
Boes
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