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Dank an die Unterstützer

Berlin, den 20.01.2019

 

 
 

Liebe Freunde, liebe Unterstützer,

 
 

es war ein großes Ereignis, bei der Anhörung im Bundesverfassungsgericht dabei zu sein.

 

Von der ersten Frage an

"Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 ein unverfügbares Existenzminimum festgestellt – wie kommen Sie [die Frage richtete sich an den Regierungsvertreter] dazu, dieses zu sanktionieren und daneben eine "letzte Grundversorgung" zu postulieren?"

wurde die Regierung vom Bundesverfassungsgericht äußerst scharf befragt.

 

Das Bundesverfassungsgericht suchte zwar auch nach Kompromissen,

z.B. nach dem, ob die Sanktionen, statt wie ein Automatismus verhängt zu werden, sozusagen im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegen könnten …

so dass nicht zu erwarten ist, dass die Sanktionen von ihm ganz aufgelöst werden.

 

Aber bei der Frage, in wiefern 100-Prozent-Sanktionen und die Löschung der Kosten für Unterkunft hilfreich bei einer Bewerbung um eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt sind, brachen der Arbeitsminister Hubertus Heil und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele plötzlich ein und betonten, dass nach ihrer Ansicht die 100-Prozent Sanktionen und die Löschung der Unterkunftskosten auf jeden Fall kontraproduktiv und absolut überzogen seien.

 

Wie die Entscheidung am Ende aussieht, ist nicht vorherzusagen.
Es sind aber starke Wandlungen auf dem Felde der Sanktionen zu erwarten.

 

Vor diesem Hintergrund möchten wir allen danken, die uns geholfen haben, bei diesem denkwürdigen Ereignis zugegen zu sein. Sei es im Bundesverfassungsgericht als Zeugen oder draußen mit Aktionen vor der Türe.

 

Des Weiteren möchten wir danken

 erstens dem Kläger aus Erfurt und den weiteren 11 Klägern in anderen Städten Deutschlands [1], die alle den Mut gefasst haben, statt sich selbst zu verteidigen mit unserem "Antrag auf Richtervorlage" zum Gericht zu gehen, dessen Aussicht auf Erfolg nur äußerst schwer zu ermessen war,

 zweitens dem Richter des Sozialgerichtes Gotha, der den Antrag angenommen und ihn allen Widerständen zum Trotz zum Bundesverfassungsgericht getragen hat,

 und drittens dem Bundesverfassungsgericht, dass es trotz der unglaublichen Spannungslage, die in der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen wirkt, den Antrag angenommen hat und ihn jetzt bearbeitet.

 

Wir unsererseits haben im Sommer 2011 Aktionen begonnen, die das Ziel hatten, die Sanktionen in Hartz IV vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen (s. Brandbrief)
und 2012/13 die Richtervorlage in die Welt gebracht, die jetzt im Zentrum der Begutachtung steht,
sind aber trotz in Serie im Kauf genommener 100-Prozent Sanktionen und trotz inzwischen 16 Prozessen zu demselben Thema (s. Auflistung der Prozesse) an der unermesslichen Starrheit der Richter des Berliner Sozialgerichtes und der Richter des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg in Potsdam gescheitert.

 

Angesichts der im Grunde unüberwindbaren Hürden, die es bedeutet, wenn man als betroffener Bürger die Sanktionen vor das Bundesverfassungsgericht bringen will (s. Verfassungsbeschwerde, S. 27ff, Rdnr 47 bis 60), traf uns die zum 66sten Geburtstag des Grundgesetzes getroffene Entscheidung des Sozialgerichtes Gotha zur Richtervorlage wie ein Wunder (s. Verfassungsbeschwerde, S. 31, Rdnr 61 bis 63).

 

Nun, zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht dazu verleiten lässt, Kompromisse zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Politik zu suchen und dort zu 'lavieren'...

Es wäre ein Hochpunkt in der Geschichte der Bundesrepublik und ein wahrhaft würdiges und bedeutendes Geschenk zur Feier des 70sten Geburtstages des Grundgesetzes in diesem Jahr, wenn das Bundesverfassungsgericht unabhängig von der wirtschaftlichen und politischen Gemengelage unmittelbar für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde eintritt, wie es dem Geist des Grundgesetzes entspricht und wie es (das BVerfG) das in seinen Urteilen zur "Unverfügbarkeit des Existenzminimums" schon 2010 und 2013 getan hat.

 


Hoffen wir in diesem Sinne auf das Beste -
mit freundlichem Gruß

- für die BBG -
Ralph Boes


 


[1] 4 x Berlin, 2 x Magdeburg, 1 x Erfurt, 1 x Dortmund, 1 x Speyer, 1 x Trier, 1 x Heilbronn, 1 x Dresden,
 

 

 
 

 

 
     
 
- Pressemappe zur Verhandlung am 15.01.2019 im BVerfG
 
     
     
     
 
- Video aus der Pause der Verhandlung
 
     
     
     
 
- Erste Fotos aus Karlsruhe