|       An das Jobcenter Berlin-Mitte
     
      Betr.: BG 
      955A123521tr.:
      Ihren
          Brief vom 
          19.12.2014
     
          Sehr geehrte 
          Frau 
          Xxxxxxx –
           
            
            
          Über Ihre
          
          strikte Weigerung, auf meine Fragen einzugehen, bin ich jetzt doch 
          sehr über-rascht.
 
          Ich kann sie 
          verstehen – aber sie ist so absolut nicht akzeptabel.  
          Indem
          
          ich Sie fragte, 
          inwiefern DURCH 
          IHRE TATEN,vor allem aber DURCH DIE gesetzlich geforderten SANKTIONEN
 meine Würde geachtet und geschützt wird,
 
          habe ich nicht 
          eine sachfremde und irgendwie übergehensfähige "politische" Frage an 
          Sie gerichtet. Es handelt sich um die Frage, die die Grundlage 
          eigentlich JEDER (gesunden) menschlichen Begegnung ist – und um die
          Ur-RECHTS-frage 
          dieser Republik! 
            
            
          
          "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen 
          ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."  
          So heißt es ja 
          bekanntlich in unserer Verfassung. 
            
          Wie ich das 
          letzte Mal das Wörtchen "schützen" 
          hervorgehoben habe, möchte ich das diesmal mit dem Wörtchen "aller" 
          tun: "Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe
          ALLER staatlichen 
          Gewalt".  
            
          Im Gegensatz zur 
          Fassung der Charta der europäischen Menschenrechte, in der es nur noch 
          heißt:  
          
          "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu 
          schützen."  
          – in der also
          niemand mehr genannt 
          ist, der für das Achten und Schützen verantwortlich ist (was – 
          leider mit Absicht – die Sache zu einem bloßen Lippenbekenntnis 
          macht), ist hier – aus bekannten guten Gründen !!! – der 
          Verantwortliche 
          
          absolut genau benannt. ALLE staatliche Gewalt 
          ist in die Pflicht genommen – nicht nur ein ungenannter oder näher zu 
          definierender Bereich.
 
            
           
 
          Sehr geehrte 
          Frau Xxxxxxx,   
            
          natürlich 
          gehören Sie als Ausführende / Vollziehende staatlicher Gewalt zu 
          diesem "ALLER" 
          absolut mit dazu. Weshalb die im letzten Brief gestellte Frage nicht 
          nur eine politische, sondern die – auch
          rechtliche ! – 
          Grundfrage unserer Beziehung und Ihrer Arbeit schlechthin ist. Und ich 
          bin sicher, dass viele ihrer Kollegen, vielleicht auch Sie selbst, 
          gerne direkt im Sinne der Achtung und es Schutzes der Menschenwürde 
          arbeiten würden - und selbst
          vielfach darunter leiden, dass die Möglichkeit dazu nur 
          eingeschränkt gegeben ist.  
            
          Nun hat unser 
          Gesetzgeber es aber versäumt, ein Gesetz zu schaffen, das mit der 
          Menschenwürde vereinbar ist. In Hartz IV ging es nicht darum, die 
          Wandlungen der Wirtschaft und der damit verbundenen internationalen 
          Beziehungen so zu begleiten und zu gestalten, dass bedingungslos die 
          Menschenwürde geachtet und geschützt ist. Im Dienste der Interessen 
          ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen ging es darum, den 
          Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu 
          fördern. Und die Sanktionen sind das 
          entscheidende Mittel, 
          die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu 
          nötigen, die ihren 
          eigentlichen Bedürfnissen widersprechen.  
            
          In äußerst 
          bedenklicher Weise hat man die Bundesrepublik im Sinne eines Marktes, 
          der nicht mehr Ausdruck einer naturgemäßen und menschlich-wohltätigen 
          Wirtschaftordung sondern einer ausschließlich gewinn-orientierten 
          neoliberalen Gesellschaftsoberklasse ist, vom "demokratischen und 
          sozialen Bundesstaat", der er nach Artikel 20 GG Satz 1 sein soll, zu 
          einer sog. "marktkonformen Demokratie" verwandelt, in der die "Markt"-vorteile 
          Übergewicht erhalten. Der Grundsatz:  
          "Wenn es den 
          Menschen gut geht, geht es auch der Wirtschaft gut",  
          weil 
          "Wirtschaften" das natürlichste Interesse einer gesunden Menschheit 
          ist, wurde durch die schon millionenfach als absolut falsch erwiesene 
          Behauptung  
          
          "Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es auch den Menschen gut"
           
          ersetzt. 
            
          Herrenrechte und 
          Privilegienrechte sind an Stelle der verfassungsmäßigen allgemeinen 
          Rechte getreten. Die Bundesrepublik 
          im Sinne ihrer Gründer 
          wird – und dies inzwischen nicht nur auf dem sozialen, sondern auf 
          fast allen Feldern – abgeschafft. Und dieses hindert 
          uns immer mehr daran, 
          konfliktfrei an die Verfassung anzuknüpfen. 
            
          Dennoch ist die 
          Verfassung weiterhin allgemeines und 
          vor allem gültiges 
          Recht. Und im Spannungsfeld der verfassungswidrigen politischen 
          Geschehnisse mit der Verfassung und den allgemeinen Menschenrechten 
          entstehen unsere 
          Probleme. 
            
             
            
          Sehr geehrte 
          Frau 
          Xxxxxxx 
            
          Nach Artikel 20 
          GG Satz 4 heißt es: 
          "Gegen jeden, 
          der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben 
          alle Deutschen das Recht auf Widerstand  –  wenn andere Abhilfe 
          nicht möglich ist". 
            
          Als ein Weg, die 
          letzten noch möglichen Schritte zu einer solchen "anderen Abhilfe" zu 
          gehen, sind meine Aktionen auch mit Ihnen anzusehen.  ICH 
          begreife meine Aktionen als grund-menschliche Pflicht, die selbst 
          durch unsere Verfassung gedeckt und gefordert ist.  
             
          Sie haben nun zu 
          entscheiden, wie Sie damit umgehen wollen. 
          Meine Würde ist 
          durch Sie zu achten und zu schützen. Inwiefern glauben Sie, dass Sie dies tun, wenn sie mich in der Art 
          behandeln, wie es durch SGB II vorgesehen ist?
 
          Die Antwort auf 
          diese Frage steht noch immer offen. 
          Und 
          gegebenenfalls auch, dass Sie remonstrieren. 
           In Artikel 20 GG, Satz 3 heißt es:
 "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die 
          vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden."
 
          Sie sind 
          einerseits an das Gesetz 
          – andererseits aber auch an das 
          Recht gebunden. Und das Verfassungsrecht ist allen anderen 
          Gesetzen vorgeordnet. 
            
          Im Sinne des § 
          63 BBG ist es die PFLICHT eines jeden Beamten, zu "remonstrieren" wenn 
          er Zweifel an der Rechtsgültigkeit der ihm vorgegebenen Handlungen 
          hat.  
          Er hat sogar 
          absolut und 
          unentbindbar die angeordnete Durchführung einer Handlung zu 
          verweigern, wenn die Würde des Menschen durch die Anordnung verletzt 
          wird. 
          Und Beamter im 
          Sinne der Remonstrationspflicht ist 
          
          haftungsrechtlich 
          jeder, 
          dem die Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut ist. 
           
            
            
            
          Sehr geehrte 
          Frau Xxxxxxx – 
 
          Nun  kann ich 
          mir denken, welche Hürden damit zusammenhängen, den so geforderten Weg 
          zu gehen. Und ich bitte nicht ums "Ganze".  
          Ich mache Ihnen 
          ein Angebot, welches im Rahmen Ihrer Möglichkeiten liegt und mich auf 
          meinem Weg nach Karlsruhe stützen würde: 
          Sie haben mir 
          die Möglichkeit zur Mitteilung von Anpassungswünschen nach § 15 SGB II 
          eingeräumt. 
          Im ersten Satz 
          des § 15 heißt es:  
          
          "Die Agentur für Arbeit soll … die für die Eilgliederung 
          erforderlichen Leistungen vereinbaren." 
          Ich unterstreich 
          diesmal das Wort "soll".
          Soll heißt nicht "muss".Ich würde sie bitten, die Vereinbarung auszusetzen.
 
            
          Da ich die Sache 
          allerdings wieder öffentlich machen werde, bitte ich Sie, das mit 
          ihren Vorgesetzen abzusprechen. Ansonsten bin ich zu jedem Gespräch 
          mit Ihnen und auch mit ihren Vorgesetzen bereit.  
            
            
            
          Mit freundlichem 
          Gruß, 
            
          Ralph Boes                     |