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Ralph Boes

Berlin, den 01.06.2015

 

 

 

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- zu Händen von Frau Xxxxxxx -

10086 Berlin

 

 

Betr.:

Kundennummer: BG 955A123521
Ihr Anhörungsschreiben vom 11.05.2015

 

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –

 

 

jetzt war ich aber wirklich überrascht, so schnell schon die nächste Sanktionsanhörung zu erhalten. Die neu verhängte 3-Monate-Sanktion hatte ja noch längst nicht begonnen, da starten Sie schon zur nächsten durch.

 

Ich bin beeindruckt von Ihrer Eile. Unabhängig davon wäre das das erste Mal, dass Sie den Rahmen des Gesetzes wirklich voll ausschöpfen. Bis zu einer 200-Prozent-Sanktion haben wir es ja schon einmal geschafft. Wenn wir schnell sind, können wir es so in den nächsten 3 Monaten auf eine Dreihundert-Prozent-Sanktion bringen. Kombiniert mit ein paar konstruierten Meldeversäumnissen, können wir das sogar noch auf eine 400 Prozent-Sanktion steigern.

Packen wir's jetzt einmal richtig an …

 

 

Ansonsten möchte ich zu Ihrer Anhörung darauf verweisen, dass die Frage, wie Sie durch Ihre Taten meine Würde achten und schützen, noch immer nicht beantwortet ist.

 

Ihre gegen mich in Ihrem Brief vom 03.02.2015 vorgebrachte Argumentation


"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens, Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm. Bei den Sozialgesetzbüchern handelt es sich zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.

Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage."


ist natürlich Unsinn!

Ich habe Ihnen das schon in meinem Brief vom 20.04.2015 umfassend erklärt, was bei Ihnen aber noch zu keiner "Verhaltensänderung", wie das schreckliche, aus der Tierdressur entnommene Wort in Ihrer Behörde heißt, geführt hat.

 

Inzwischen erklärt aber selbst das Sozialgericht in Gotha die Sanktionen für verfassungswidrig:
 

- http://www.sueddeutsche.de/politik/gotha-sozialgericht-haelt-hartz-iv-kuerzung-fuer-verfassungswidrig-1.2497833

- http://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-minimalisierung-des-minimums-1.2497214

- http://www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-sozialgericht-haelt-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig_id_4710412.html

- http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html

- http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php

- http://www.extremnews.com/nachrichten/politik/7c01559d6a9d4b

- https://www.jungewelt.de/2015/05-29/026.php

- http://m.bild.de/politik/inland/hartz-4/keine-strafen-fuer-stuetze-empfaenger-41153422,variante=M.bildMobile.html

 

wobei ich hinzufügen möchte, dass das Gutachten, auf das sich das Sozialgericht dabei stützt, das von mir inaugurierte und auch Ihnen schon vielmals vorgelegte ist.

(Vielleicht haben Sie ja JETZT Lust, es sich einmal durchzulesen?)


Dass dieses Gutachten nicht hier in Berlin schon zu Folgen geführt hat, weder bei Ihnen noch im Gericht, zeigt nur, wie verfassungswidrig, korrupt und politisch gesteuert das ganze Rechtswesen heute ist.

 

Aber was soll ich klagen: Ich wäre ja arbeitslos, wenn das anders wäre.

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx  –

 

da es staatsbürgerliche Grundaufgabe ist, bedingungslos für den Schutz der Menschenwürde und die Aufrechterhaltung der Verfassung in Deutschland einzutreten, macht meine Verweigerung Ihnen gegenüber weiter Sinn.

 

Selbstverständlich erfülle ich Ihre mir aufgezwungenen Anforderungen NICHT, mich um das zu bewerben, was SIE für eine Arbeitsstelle halten, weil ich – durch die grundsätzliche Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit ihres Tuns und des Tun Ihrer Behörde – MEHR als vollbeschäftigt BIN.

 

Ich bin natürlich bereit, die nächsten Sanktionen zu empfangen.

 

Im Namen des Grundgesetzes und im Namen der einfachen elementaren Mitmenschlichkeit, welche beide die Achtung und den Schutz der Menschenwürde unabdinglich fordern

aber auch im Namen des Schutzes Ihrer eigenen Würde, 

fordere ich Sie dennoch zu einer Aussetzung weiterer Sanktionen auf.

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes