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Gerichtsverhandlung zur Achten 100-Prozent-Sanktion

am 07.07.2017
um 12:00 Uhr
im  Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113

s. Einladungsschreiben >>

 
Zum Hintergrund:

Mit der achten 100%-Sanktion wurde meine lange Hungerphase eingeleitet, die sich über 132 Tage vom 01.07.2015 bis zum 10.11.2015 erstreckt hat und erst durch ein Kirchenasyl beendet wurde.

Wichtige Etappen im Vorfeld der Sanktion waren
a) die mit dem Amt geführte Diskussion, wie durch die Sanktionen meine Würde geachtet und geschützt wird
b) die Klarlegung, dass auch die Lebensmittelgutscheine  menschenrechts- und verfassungswidrig sind und ich ihre Nutzung deshalb ablehne
c) und die umfassende Ankündigung meines Hungerns.

Die Sanktion ist bereits aufgehoben!

16 Monate nach Beendigung des Hungerns wurde dann - unter willigster Mitwirkung des Jobcenters (!) - die Sanktion vom Gericht einfach aufgehoben. Die ihr zugrunde liegende EGV sei fehlerhaft gewesen. Die Gründe für diese Entscheidung waren so absurd, dass mir sofort klar war, dass man die Sanktion nur auflöste, um so die Bearbeitung der anstehenden Fragen

- z.B. der Frage, ob Sanktionen überhaupt gegeben werden DÜRFEN, wenn sie nicht zum Arbeitsmarkt sondern zum Tod führen -

umschiffen zu können. Ich habe deshalb der Entscheidung sofort entschieden widersprochen. Sicherlich ein Sonderfall im Gericht. Auch der später vom Jobcenter unternommenen Überweisung des bis dahin sanktionierten Geldes habe ich entschieden widersprochen.

Auf Grund meines Widerspruches steht mir TROTZ der zur Zeit faktisch aufgelösten Sanktion ein Recht auf eine öffentliche Verhandlung zu.

Thema der Verhandlung wird sein,

dass die Sanktion in Wirklichkeit ja stattgefunden und ihre Wirkung entfaltet HAT,

- das Thema der fehlenden aufschiebenden Wirkung einer Klage bei Sanktionen habe ich in meiner Verfassungsbeschwerde mit besonderer Sorgfalt behandelt -

dass ich also trotz meines Widerspruches im Vorfeld der Sanktion

- keine Sanktionsverschonung,

- faktisch 3 Monate kein Geld für Essen, Wohnung, Krankenkasse erhalten

- und - in Verbindung mit zwei weiteren daran anknüpfenden Sanktionen - unter lebens-bedrohlichen Umständen 132 Tage gehungert habe;

dass also der entstandene faktische Schaden, die Beschwerden, die ich durch die Sanktionen hatte, durch die nachträgliche Gestattung des Geldes ja keinesfalls irgendwie ausgeglichen sind

und

- dass durch ihre nachträgliche UNGERECHTFERTIGTE Auflösung das vom Jobcenter vollzogene Unrecht nur der juristischen Behandlung entzogen werden soll.

Zu den gesamten Akten der achten 100-Prozent-Sanktion geht es hier >>

Die Verhandlung ist öffentlich und dürfte spannend werden.