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Ereignisse
(Neuestes Ereignis oben) |
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30.09.2023
"Die Richter sind frei und nur an die
Vorgaben ihrer korrupten Vorgesetzten gebunden"
Ein donnerndes Urteil, donnernd wie die Schläge Luthers an
die Tore der Kirche zu Wittenberg.
So etwas hat die deutsche Justiz noch nie erlebt:
In einer - trotz unglaublicher Widerstände von "oben" zustande
gekommenen Richtervorlage zum niederträchtigen Umgang unserer
Politik und Gerichte mit den Nöten der Ärmsten und mit den
Richtern selbst! - wird von einem Richter des SG
Karlsruhe die gesamte korrupte Struktur unseres sog.
Rechtssystems offen gelegt.
Sozialgericht Karlsruhe, S 12 AS 2208/22
Siehe hier >>
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Derselbe Richter hatte schon vorher
die neue Art von Totalsanktionen des Jobcenters, die trotz des
Verbotes durch das BVerfG vom 05.11.2019 nur mit anderem Namen
und anderer Begründung ("fehlende Mitwirkung") weiter
fortgesetzt werden, kritisiert und einen entsprechenden Fall
aufgehoben - und ist schon dafür von seiner Behörde heftig
unter Beschuss genommen worden.
Ein besonderes Dokument der
Verteidigung der Menschenrechte gegen unsere grundsätzlich
verfassungswidrig agierenden Behörden und Gerichte:
Sozialgericht Karlsruhe, S 12 AS 2046/22
Siehe hier >>
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04.03.2023
Zwischenbericht aus meiner Auseinandersetzung
mit Hartz IV
Liebe Freunde,
Gerichte urteilen jetzt, dass die gegen mich verhängten
Sanktionen NICHTIG waren.
"Nichtig" ist das härteste Urteil eines Gerichtes gegen eine
Behörde.
Tenor: es war klar, dass man mich mit den
Sanktionen nicht zum Arbeitsmarkt bringen konnte, weil ich mit
ihnen auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht war.
Da dies klar war, handelte es sich beiden Sanktionen um einen
Missbrauch der Hartz-IV-Gesetze. - Ich füge hinzu: um meinen
Willen zu brechen oder Schlimmeres. Zwölf
100-Prozent-Sanktionen, d.h. 3 Jahre Entzug von Essen,
Wohnung, Krankenkasse hatte-- man ja über mich verhängt. Siehe
https://bit.ly/3ZIhKlA
Es gibt aber auch noch zwei weitere Gründe, die
jeder für sich, die Nichtigkeit der Sanktionen begründen.
Die Urteile gibt es hier:
LSG: L 18 AS
998/18 WA,
https://bit.ly/3EV11Uc
(Das Urteil wird in der Rechtsliteratur als
Präzedenzurteil zum Thema Nicht-passende Zielvorstellung im
Eingliederungsverwaltungsakt geführt)
SG:
https://bit.ly/3Zn3xe7
SG:
https://bit.ly/3SStdwP
Meine Eingangsplädoyers im Gericht gibt es hier:
-
Ansprache an die Schöffenrichter:
https://bit.ly/3KW4eqo
- Ansprache an die Richter:
https://bit.ly/3ybdEXB
Die
Sache geht jetzt in die nächste Runde:
Es stehen jetzt Prozesse für Schmerzensgeld, Amtshaftung und
Staatshaftung aus.
Herzlichst, Euer Ralph
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02.04.2022
Verfassungsbeschwerde zum Thema
"Recht auf Widerstand"
Nach einem unglaublich niederträchtigen Urteil eines der Senate des
Landes-sozialgerichtes (ein anderer Senat hat mir gegenüber
unglaublich positiv entschieden ...) und einer Ablehnung der
Revision durch das BSG, ist mir jetzt (weil der 'Rechtsweg
erschöpft' ist) endlich der Weg zur Verfassungsbeschwerde beim
BVerfG geöffnet.
Ich
freue mich, weil jetzt das Recht auf Widerstand
im BVerfG verhandelt werden kann. Der hier besprochene Senat
des Landessozialgerichtes hat sich darauf versteift, sämtliche
Gründe meines Handelns, die zum Sturz der Hartz-IV-Sanktionen
unternommen wurden und da auch absolut erfolgreich waren, aus
dem Urteil auszublenden. Es behauptet, dass die Sanktionen,
die ich ja brauchte, um mittels ihrer zum BVerfG gelangen zu
können, Selbstzweck und nicht notwendige ARBEITSMITTEL waren.
Obwohl ich die Gründe meines Handelns vielfachst dargelegt
habe - in sämtlichen meinen überbordenen Korrespondenzen mit
dem Jobcenter und den Gerichten, in meinen Klagen, mit dem
Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz
IV, welches via SG Gotha zum Erfolg im BVerfG geführt hat, in
einer speziell zum Thema verfassten
Schrift, aber auch durch ausgedehnte Öffentlichkeitsarbeit
- schreibt das Gericht:
"Einen wichtigen Grund für sein Verhalten hat er
[der Kläger]
nicht dargelegt" (S. 12)
"Einen wichtigen Grund … hat der Kläger nicht geltend gemacht"
(S. 19)
"Einen solchen individuellen berechtigten Grund für sein
Verhalten hat der Kläger nicht dargetan." (Siehe a.a.O, Seite
21)
usw. usf.
Der Senat nimmt es dem Herrn
Boes anscheinend wirklich übel, dass er ihm sein
Lieblingsspielzeug zur Aufrechterhaltung seiner
menschenverachtenden, lügenhaften und angemaßten Autorität:
die Sanktionen in Hartz IV, so kleingeschreddert hat.
---
In der
Verfassungsbeschwerde halte ich dem Urteil des Senats
entgegen:
"Wer
Michaelangelos Arbeit an seiner Pieta
von seinen Motiven
– und vom Erfolg
seiner Arbeit! – ABLÖST,
kann nur feststellen, dass er mit blindem Furor einen
Marmorstein zerstört. ...
- Die Motive des Handeln in solcher Form auszublenden
stellt einen direkten Angriff auf die Würde des Menschen,
den Versuch der Auslöschung des Inneren Menschentums
und eine Außerkraftsetzung des Vorranges der Grundrechte
dar.
Übrig bleiben soll nur ein von
außen zu steuerndes,
von jedem Sinn und Eigensinn entleertes Objekt.
- Nach zwei
unberechtigt
durchlittenen (fehlende aufschiebende Wirkung)
menschenrechts- und verfassungswidrigen 60-Prozent und
zwölf
unberechtigt
durchlittenen extrem menschenrechts- und
verfassungswidrigen 100-Prozent-Sanktionen für eine
Dienstleistung,
die ich dem Staat erbracht habe, das Sanktionssystem wieder in
den Rahmen der Verfassung einzugliedern,
empfinde ich die Aufrechterhaltung der 30-Prozent-Sanktionen
als eine unangemessene
zweite Bestrafung – während die
erste
Bestrafung: der
faktische Vollzug der verfassungswidrigen 60- und
100-Prozent-Sanktionen, behandelt wird,
als habe sie nie stattgefunden.
- Zum Abschluss dieser Beschwerde über die konsequente Auslöschung
meiner Handlungsgründe und die damit einhergehende
entwürdigende und entstellende Herabsetzung meines Tuns in
Jobcenter, SG Berlin und LSG Berlin-Brandenburg –
möchte ich die generelle Frage stellen, ob man sich in
Deutschland für den Erhalt seiner Grundrechte und für die
Wiedergültigmachung des Grundgesetzes einsetzen darf, ohne
dafür sanktioniert zu werden."
---
2012 bis
2019 war es wohl angemessen, das Hartz-IV-Regime vor's
Bundes-verfassungsgericht zu bringen ... Jetzt, wo die gesamte
Gesellschaftliche Ordnung und mit ihr das Justizwesen - und
auch das Bundesverfassungsgericht - zusammenfällt, ist wohl
eine gute Zeit, das Recht auf Widerstand in Reinstform dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen ...
Ich bin gespannt auf das Urteil ...
Zur Verfassungsbeschwerde geht es hier >>
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09.02.2022
Götz Werner ...
ein Geistes- und Gesinnungsriese
Gestern ist nach längerer Erkrankung Götz Werner gestorben.
Der
Einfluss dieser Persönlichkeit auf mein eigenes Leben ist
immens.
Mit
dem Wort, dass JEDER Mensch Unternehmer sei ("Unternehmer
seiner eigenen Biographie") und niemand das Recht habe, bloß
Angestellter zu sein – oder andere als "Angestellte" zu
behandeln, hat er den von ihm gegründeten und geleiteten
DM-DrogerieMarkt auf völlig neue philosophische, menschliche
und wirtschaftliche Füße gestellt. - Die Frage war, wie ein
Unternehmen einzurichten ist, dass die Mitarbeiter dort nicht
nur gerne hingehen, weil die "Atmosphäre" stimmt, sondern sich
auch nach Maßgabe des dem Menschen innewohnenden Sinn- und
Entwicklungs-Bedürfnisses selber frei entfalten können.
Entsprechend wurde das Gehalt bei DM nicht erst am Ende des
Monats als "Lohn" für – unterwürfig – erbrachte Dienste,
sondern am Anfang des Monats gezahlt, um den Mitarbeitern die
Freiheit zu geben, sich unabhängig von ihren Geld-Bedürfnissen
auf freie Weise im Betrieb einzubringen.
Entsprechend wurden die Löhne nicht als "Löhne" – und erst
recht nicht als möglichst klein zu haltende "Unkosten" sondern
als Initiativ-Investition betrachtet ("Die Mitarbeiter sind
die Initiativkraft des Unternehmens").
Entsprechend wurden lernende Menschen im Unternehmen nicht als
(zu belehrende) "Lehrlinge" sondern als selbstaktive und
entsprechend zu fördernde "Lernlinge" bezeichnet und
behandelt.
Entsprechend wurde auf eine Top-Down-Betriebsführung
verzichtet und statt dessen – gemeinsam mit dem Friedrich von
Hardenberg-Institut in Heidelberg - die "Dialogische
Betriebsführung" entwickelt, in der auf Augenhöhe die Probleme
besprochen werden und der Raum geöffnet werden kann, die
Probleme gemeinschaftlich zu lösen.
Des
Weiteren hat Götz Werner den SINN des Unternehmens als solches
auf neue Füße gestellt. Bei einem Unternehmen gehe es nicht
darum, mit möglichst geringem Aufwand möglichst viel Geld zu
scheffeln (wie es der Hauptsatz der allgemeinen
Betriebswirtschaft besagt), sondern darum, bestehende
Bedürfnisse zu befriedigen. Das Geld, das hereinkommt, sei
nicht zur Selbstbereicherung sondern zur Verbesserung des
Angebots gedacht. Das "Miteinander-Füreiander-Wirken" war -
statt Selbstbereicherung - sein Grundsatz.
Und
angesichts der positiven Erfahrungen, die er in der
Umstrukturierung seines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern
hatte, hatte er auch keine Angst vor dem bedingungslosen
Grundeinkommen. Jeder Mensch WILL arbeiten, war seine
Erfahrung, und tut dies leidenschaftlich gerne, wenn er nicht
ausgebeutet und als Idiot behandelt sondern wertgeschätzt wird
und nach Maßgabe seines eigenen Sinn-Bedürfnisses arbeiten und
sich entfalten darf.
Eines seiner großen Ziele war, den Menschen aus der
Lohnabhängigkeit zu befreien und die in ihm schöpferischen
Kräfte zu entbinden. Dazu brauche es das bedingungslose
Grundeinkommen! Und zwar nicht als fröhliche Idee im fernen
Wolkenkuckucksheim, sondern als sowohl betriebswirtschaftlich
als auch volkswirtschaftlich einfach zu vollziehende Praxis. -
Unter diesem Gesichtspunkt hat er die von Benediktus Hardorp
gefundene Idee der Konsumsteuer entfaltet, die das heutige
System der Besteuerung der Arbeit sprengt, die im heutigen
System herrschenden Selbstbereicherungs-möglichkeiten für die
Reichen beseitigt und die Basis für die freie Entfaltung des
Menschen gibt.
Anders als die Geistes- und Gesinnungszwerge wie Jeff Bezos
und alle anderen Super-Egoisten, die die Welt heute leider
auszuhalten hat, war er ein Geistes- und Gesinnungs-Riese.
Und
ich bin dankbar, der Sprengkraft seiner Ideen begegnet zu sein
und ihn auch persönlich erlebt zu haben.
Berlin, den 09.02.2022,
Ralph Boes
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27.12.2021:
Erfreuliche Nachrichten für's BGE,
überraschender Forschungsansatz:
Nobelpreisträger
Guido Imbens berichtet:
"Ich untersuche
natürliche Experimente. Dinge, die zufällig passieren, aber viel
bewirken. Um die Auswirkungen des bedingungslosen Grundeinkommens
besser zu verstehen, haben wir uns eine Lotterie in Massachusetts
angesehen. 200 Gewinner bekamen jährlich 25.000 Dollar für 20
Jahre, das kommt einem Grundeinkommen nahe. Die Frage war:
Arbeiten die Leute dann weniger? Es heißt in der Debatte immer,
der Anreiz zu arbeiten geht verloren. Doch dem war nicht so.
Einige ältere Menschen gingen etwas früher in den Ruhestand, von
den jungen hörten nur wenige auf zu arbeiten, manche reduzierten
die Stunden ein bisschen. Rund zehn Prozent haben weniger
gearbeitet. Bisherige Experimente gaben keinen solchen Einblick,
denn wem bewusst ist, dass das Grundeinkommen nach ein bis zwei
Jahren wieder endet, verhält sich anders. Außerdem kam das Geld
unerwartet. Wer weiß, dass irgendwann eine große Erbschaft
ansteht, denkt ebenfalls anders."
Zum Bericht geht es hier >> |
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14.12.2021 |
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Zur entsprechenden Pressemeldung
geht es etwa
hier >> und
hier >> |
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Ich lasse mich Impfen!
Ja, ich habe mich entschieden und ich bin glücklich
darüber.
Ich habe mich an allen Impfzentren, die eine
Bratwurst oder einen Hamburger versprechen,
angemeldet. Ich reise dann in ganz Deutschland herum
und habe jeden Tag meine Wurst und meine Impfung.
Und wenn es gut geht, von beidem sogar zwei.
Das mit den Impfungen ist sicher und unbedenklich.
Das mit den Impfungen ist so unbedenklich, dass
selbst die Hersteller von der Haftung befreit sind.
Das sollte uns allen Vertrauen geben. Von der
Haftung sind nicht mal die Hersteller der Wurst
befreit. So unbedenklich ist das mit den Impfungen.
Ich tue es, weil meine Nachbarn es gemacht haben,
weil meine Exfreundin mich sonst schief anguckt,
weil ich mir die Tests nicht leisten kann,
weil ich jetzt endlich behaupten kann, ein guter
Mensch zu sein,
weil ich dann endlich wieder zur Mehrheit gehöre,
weil ich dann auf die Impfverweigerer herabblicken
kann,
weil das solidarisch ist,
weil meine Sekte dies streng empfiehlt,
weil meine geimpften Mitmenschen, dann endlich keine
Angst mehr vor mir haben müssen,
weil es bei der dritten, vierten, fünften usw.
Impfung vielleicht an jedem Impfzentrum ein Haus,
ein Boot, ein Auto geben wird.
Und weil Impfen frei macht.
Impfen macht frei. Das betonen nicht nur der Herr
Söder, sondern auch alle anderen vertrauenswürdigen
Politiker und Journalisten.
Dem muss und kann ich vertrauen.
Ich möchte auch nicht, dass der Schlagstock eines
Polisten an meinem Kopf beschädigt wird oder er sich
an der Faust verletzt, wenn ich die Straße entlang
gehe.
Es gibt noch viele Gründe mehr.
Ich verstehe nicht, warum manche Menschen über
Medizin in diesem Zusammenhang reden.
Was hat das mit Medizin oder Gesundheit zu tun?
Ich möchte einfach zu dieser privilegierten Gruppe
gehören, die durch die sogenannten Nebenwirkungen
geadelt das Vorrecht haben mit Maske, geimpft und
kostenlos(!) getestet in Quarantäne zu sitzen.
Vielleicht gibt es dann noch eine weitere Bratwurst.
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Für genial befunden und geklaut von Mario-Marco de
Vogeley
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Netzfund
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Online-Veranstaltung:
Ralph
Boes
Grundeinkommen: Bedingungslos!
Was will das BGE? Welches sind die
Schwierigkeiten des Gedankens und der Umsetzung? Und was ist von
den vielen "Versuchen" zum BGE zu halten?
Vortrag
und Gespräch
am
Montag, den 15.03.2021
veranstaltet von der
Volkshochschule Mitte, Berlin >>
Anmeldung über die VHS
>>
aber auch über
ralphboes@freenet.de möglich. |
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04.02.2021:
Video:
Gespräch mit Gunnar Kaiser -
Unser Grundgesetz wird mit Füßen getreten -
und wie wir demgegenüber handeln können. |
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22.01.2021:
Weimarer Amtsgericht erklärt den Lockdown für
verfassungswidrig!
Nachdem es geklärt hat,
warum es selbst statt des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der
Rechtsverordnungen zu entscheiden hat, stellt das Amtsgericht das
umfassende Totalversagen des Gesetzgebers klar - und schreibt:
"Es gab
keine 'epidemische Lage von nationaler Tragweite', wenngleich dies
der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat."
(RN21)
Weiter schreibt es,
dass "zu
keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der
Überbelastung des Gesundheitssystems durch eine 'Welle' von
COVID-19-Patienten bestand" (RN26), und dass es
auch rückblickend
"keine Hinweise auf die
Wirksamkeit des am 22. März beschlossenen Lockdowns gab."
(RN49)
Es beschließt sein
Urteil mit den drastischen Worten:
"Nach
dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die
Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik
zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten
Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund
genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem
Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und
mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen
finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die
ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu
farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten.
Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut)
verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil
das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um
eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen
Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die
Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen
Südens." (RN78)
Das Urteil ist hier zu
lesen:
http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/Corona-Weimarer-Urteil.pdf
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Veranstaltung:
Ralph
Boes
Wer hat in
unserem Staat das Sagen?
Jenseits
der Parteienpolitik:
Wie ergreifen wir unsere Souveränität?
Vortrag
und Gespräch
am
Donnerstag, den 21.01.2021
>>
ONLINE >>
Zur Anmeldung geht es hier >> |
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Eine sehr schöne Idee, wie mit
Corona auf NICHT-bevormundende Weise umgegangen werden könnte:
Stärkung
der Freiheit in der Corona-Krise
Von Philip Kovce und Thomas
Morgenroth
https://dasgoetheanum.com/philosophie-der-freiheit-in-der-coronakrise/
Aus dem
Text:
"Sollte
der Deutsche Bundestag eine
‹epidemische Lage von nationaler Tragweite› oder der Schweizer
Bundesrat eine ‹besondere› oder ‹außerordentliche Lage›
feststellen, gilt es, Freiheitsrechte nicht kollektiv
einzuschränken, sondern individuell zu stärken. Dafür müssten
Risikogruppen nicht statistisch, das heißt abstrakt definiert
werden; vielmehr sollte sich jeder Einzelne ganz konkret als
Risikoperson einschätzen – oder eben nicht.
Wer
sich selbst als Risikoperson begreift, der kann zunächst aus
freien Stücken darauf achten, Abstand zu wahren und Kontakte zu
meiden (‹free social distancing›). Wo das im öffentlichen Raum
oder im Berufsleben unpraktikabel ist, da kann er sich maskieren.
Des Weiteren kann er sich nach Möglichkeit impfen lassen.
Schutzmasken und Schutzimpfungen sollten aus öffentlichen Mitteln
finanziert werden.
Außerdem sollte allen Risikopersonen das Recht eingeräumt werden,
jederzeit einen Lockdown in eigener Sache zu verhängen (‹free
lockdown›). Nach behördlicher Anmeldung stünde ihnen für die Zeit
freiwilliger Quarantäne im Falle von Einkommenseinbußen eine Art
Pandemieeinkommen zu, dessen Höhe sich an den bisherigen
Einkünften orientieren müsste. Sollte unter Umständen triagiert
werden müssen, ließen sich entsprechend registrierte
Risikopersonen bevorzugt behandeln.
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung würden auf diese Weise
gestärkt, Politiker und Wissenschaftler vor falscher,
bevormundender Verantwortungsübernahme bewahrt. Risikopersonen und
Nicht-Risikopersonen, mithin sämtliche mündigen Bürger, könnten
unter diesen Bedingungen, die Grundrechte und Infektionsschutz
gleichermaßen würdigen, ein weitaus freieres und gesünderes Leben
führen, als es all die kostspieligen pandemischen Zwangsmaßnahmen
aktuell erlauben." |
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16.12.2020:
Erste
Abmahnung gegen Drosten
Ein Unternehmer einer Berliner Karaoke-Bar macht
Drosten wegen dessen haltloser Lügen zur Pandemie für den Lockdown
seines Betriebes haftbar.
Hier geht es zur - vorzüglich durch Rechtsanwalt
Dr. Reiner Füllmich geschriebenen -
Abmahnung >>
Das Schreiben wird Reiner Füllmich allen
Rechtsanwälten zur Verfügung stellen, die bereit sind, Mandanten
zu vertreten, die infolge der Corona-Maßnahmen Schaden erlitten
haben... |
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15.12.2020:
Kliniken in Franken an der Belastungsgrenze
- In den Notaufnahmen sind die Wartezeiten derzeit
- extrem lang.
- Manche Patienten müssen im Gang liegen.
- Geplante Operationen werden verschoben.
- Einige Kliniken haben sich vom Rettungsmeldesystem
- abgemeldet.
Meldung aus dem Focus vom
07.02.2017
>> |
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15.12.2010:
Zum politischen Umgang mit Corona:
Wir definieren Menschen als "infiziert", die nicht infiziert sind,
wir benutzen Tests, die nicht validiert und zugelassen und keinen
Erweis für Infektionen zu erbringen fähig sind,
wir vertrauen Wissenschaftlern, die nicht unabhängig sind und
dekorieren sie mit zweifelhaften Preisen,
wir setzen die Wissenschaft unter Druck, gegen jeden
wissenschaftlichen Anstand und gegen jedes Gewissen vorschnell
Medikamente zu entwickeln, deren Wirkungen wir nicht kennen und
die dann erst an der gesamten Menschheit ausgetestet werden
sollen,
wir entlasten die Firmen (auf unsere Kosten!) von der Haftung und
unterwerfen die gesamte Menschheit einem nicht abzusehenden
gentechnischen Experiment,
wir bauen "Impfzentren" weil klar ist, dass verantwortungsvolle
Ärzte bei der Verabreichung zweifelhafter Medikamente nicht
mitmachen werden,
wir bringen das Militär gegen die Bevölkerung in Stellung,
setzen das Grundgesetz in allen Zügen außer Kraft,
erklären jeden zum Volksfeind (sperren seine Bankkonten, löschen
seine Beiträge im Internet und diffamieren ihn auf allen Kanälen),
der da ein mahnendes Wort erhebt
und leisten uns eine Presse, die da begeistert mitmacht oder
schweigt.
Die Deutschen sind ja immer mehr als
gründlich. In seiner Ungeklärtheit, Dummheit und Brutalität
erinnert das alles an den letzten deutschen, nicht gewinnbaren Allfronten-Krieg.
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15.12.2020:
Zweifel am Impfstoff:
Interview in der Welt
"Der
Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft
bemängelt die Studienlage bei den Impfstoffen von Biontech und
Moderna.WELT: Herr
Ludwig, Ihr Kollege Alexander Kekulé möchte sich nicht gleich
impfen lassen. Weiß er etwas, was wir nicht wissen?
Wolf-Dieter Ludwig:
Herr Kekulé ist Mitglied unserer Kommission. Ich bin nicht immer
mit allem einverstanden, was er sagt, aber in diesem Fall werde
ich es genauso halten. Ich gehöre zwar schon zur Risikogruppe, was
mein Alter betrifft. Aber ich warte ab, bis die Ergebnisse der
klinischen Studien publiziert sind. (...)
WELT:
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagt, der
Impfstoff sei sicher, „es braucht sich niemand Sorgen zu machen“.
Wie kann sie sich so sicher sein?
Ludwig: Ich weiß es
nicht. Bei allem, was wir derzeit wissen, finde ich solch einen
Satz unüberlegt. Sie könnte sagen, man habe bisher keine Hinweise
für schwere, akut auftretende Nebenwirkungen gefunden. Aber wir
wissen nicht, ob überhaupt besonders gefährdete Personen getestet
wurden. Auch die Langzeitnebenwirkungen kann heute naturgemäß noch
niemand
beurteilen. Alles, was
uns vorliegt, sind Pressemitteilungen der Hersteller. Das erlebe
ich zum ersten Mal in den vielen, vielen Jahren, in denen ich
klinische Studien zu Arzneimitteln bewerte. (...)
Unbefriedigend ist die
fehlende Transparenz hinsichtlich der klinisch relevanten
Studiendaten. Ohne die wird kein Arzt einen Patienten beraten
können. Die Pressemitteilungen von Biontech oder Moderna können
das nicht ersetzen. Es kann einfach nicht sein, dass wir im
November darüber nachdenken, ob wir Mitte Dezember die ersten
Impfungen verabreichen, obwohl es noch keine publizierten Daten
hierzu gibt.
WELT: Die Informationen
zur Wirksamkeit der Impfstoffe sind doch schon bekannt.
Ludwig: Wie das der
Weltöffentlichkeit präsentiert wurde, hat mich an eine
Versteigerung erinnert. Biontech versprach 90 Prozent Wirksamkeit,
dann kam Moderna mit 94 Prozent, einen Tag darauf konterte
Biontech mit 95 Prozent."
Zum Interview geht es hier >> |
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13.12.2020:
Die Macht des Geldes
Über die Hintergründe unserer Politik.
"Die Finanzlobby kontrolliert die Gesetzgebung für
den Finanzsektor. Alle anderen schauen hilflos zu. Eine Analyse
belegt das mit ernüchternden Zahlen ..."
Zum Artikel in des SZ geht es hier >> |
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13.12.2020:
Corona und der Finanzkapitalismus
Wer ein wenig die Hintergründe der
sog. Corona-Krise sehen will, der sollte untenstehende Grafik
anschauen. Sie ist direkt der Webseite der amerikanischen
Zentralbank FED entnommen:
(S.
https://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/bst_recenttrends.htm)
Wir sehen auf ihr, in welchem Maße die FED seit
2007 die Welt zur "Rettung der Märkte" mit Geld flutet. Im Herbst
2008 war die erste große Krise der Finanzmärkte: Da hat die FED
die Geldflut von vorher fast verdoppelt bis vervierfacht. 2018 bis
September 2019 hat sie versucht, das Geld wieder herunter zu
fahren. Was seit September 2019, dann vor allem auch seit Februar
2020 läuft, ist einfach unfassbar ...
2008 wurde die Krise noch groß in
aller Presse verhandelt. Jetzt, wo das Problem um Dimensionen
höher ist, wird eisern geschwiegen - und Corona zum alles
bestimmenden Thema gemacht. Alle demokratische Strukturen werden
abgebaut. Die Menschen werden isoliert und eingesperrt (aus
Gründen, die einfach nicht stichhaltig sind), das
Demonstrationsrecht wird gelöscht und eine nie geahnte staatliche
Überwachung - gepaart mit einer radikalen Gleichschaltung der
Presse, Zensur in den sozialen Medien usf. wird etabliert.
"Aus diesem Blickwinkel betrachtet
stellt sich die Frage, ob die Coronakrise seit Januar 2020 nicht
ein globales Ablenkungsmanöver ist, mit dessen Hilfe die Manager
des komplexen internationalen Finanzsystems Zeit gewinnen zur
Absicherung ihrer Macht und Kontrolle" - und ob es bei den
Maßnahmen zum social Distancing nicht eher auch um eine
„Revolutionsvorbeugung“ gehe, schreibt Paul Schreyer in seinem
sehr gediegenen Bericht.
Man sollte sich den
unbedingt anschauen.
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20.11.2020:
KenFM
ist jetzt vollständig in Youtube gelöscht.
Es ist sehr schlecht, einen beherzten Feuermelder
abzuschalten, vor allem, wenn die Bude schon brennt.
Ich möchte deshalb hier auf die
weitere Präsenz des Kanals verlinken >>
Und auf einen entsprechenden Artikel in den
Nachdenkseiten >> |
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06.11.2020:
Erschwerung des Zugangs der Hartz-IV-Betroffenen
zu den Gerichten - Teil 3
Offener Brief an die Justizministerin von
Hessen,
Eva Kühne-Hörmann
Liebe
Freunde -
bekanntlich wird vom hessichen Justizministerium
eine Gesetzesänderung vorschlagen, Vielklägern in
Sozial-gerichtsverfahren ab der zehnten Streitsache binnen zehn
Jahren eine
Verfahrensgebühr von 30 Euro je Instanz aufzubürden.
Nachdem ich schon die diesen Vorschlag befürwortende Präsidentin
des VDK deshalb
angeschrieben habe, habe ich jetzt auch die für den
Vorschlag zuständige hessische Justizministerin angeschrieben ...
"Sehr geehrte Frau Kühne-Hörmann,
es ist schmerzhaft, zu sehen, wie,
nachdem man millionenfach menschenrechts- und verfassungswidrige
Urteile vollstreckt
und damit Millionen von Menschen in schwerste Existenznöte
getrieben und dem Staat entfremdet hat,
nachdem man dafür nicht einmal eine Entschuldigung auszusprechen
fähig war (von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Amts- und
Staatshaftung wollen wir hier erst gar nicht sprechen),
statt einmal selbstkritisch innezuhalten,
die Entwürdigung der
Betroffenen jetzt einfach gedankenlos weiter betreibt.
Ein schlechtes Omen für die Republik …"
Zum vollständigen Brief geht es hier >>
Herzlichst, euer Ralph |
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02.11.2020:
Erschwerung des Zugangs der Hartz-IV-Betroffenen
zu den Gerichten - Teil 2
Offener Brief an die Präsidentin des
Sozialverbandes VDK
Bezüglich
der Frage, den Hartz IV-Betroffenen den Zugang zu den Gerichten zu
erschweren, hat die Präsidentin des Sozialverbandes VDK, Verena Bentele
gesagt:
"Zu viele Querulanten tummeln sich in
Sozialrechts-verfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. ...
Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene
Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm." (Siehe
hier >>)
Um sie darauf aufmerksam zu machen, dass Hartz IV
extrem verfassungs- und
menschrechtswidrig war (und ist), und dass die sog.
"streitsüchtigen Querulanten" meist
Menschen sind, die sich
dagegen verwehrt haben und verwehren,
habe ich ihr jetzt einen offenen Brief geschrieben >> |
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01.11.2020:
Erschwerung des Zugangs der Hartz-IV-Betroffenen
zu den Gerichten - Teil 1
Nachdem
die Sozialgerichte nun 15 Jahre lang extrem verfassungs- und
menschenrechtswidrige Urteile erlassen haben und mehr als genug
bewiesen haben, dass ihnen Anstand und Menschrechte NICHTS
bedeuten, will man nun die entstandene Klageflut mit Gebühren für
die Klagenden eindämmen ...
Die Opfer werden zu Tätern erklärt.
Zum Text gehts hier >> |
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Veranstaltung:
Ralph
Boes
Grundeinkommen: Bedingungslos!
Was will das BGE?
Welches sind die
Schwierigkeiten des Gedankens
und der Umsetzung?
Und welche Bedeutung hätte es in der Pandemie?
Vortrag
und Gespräch
am
Donnerstag, den 29.10.2020
in der Volkshochschule Mitte, Berlin >> |
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Weitere Veranstaltungen:
-
21.01.2021: Wer hat in unserm
Staat das Sagen?, Ralph Boes >>
-
15.03.2021: Grundeinkommen?
Bedingungslos!, Ralph Boes >> |
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18.11.2020:
Der Irrsinn der Woche
Frage
an Professor Lothar Wieler (RKI):
"Wie beurteilen Sie die Wahrscheinlichkeit eines
Impfstoffes innerhalb der nächsten sechs Monate?"
Antwort Wieler:
"Also wir gehen alle davon aus, dass im nächsten
Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, WIE die
wirken, WIE GUT die wirken, WAS die bewirken. Aber ich bin sehr
optimistisch, dass es Impfstoffe gibt, ja."
Wiehler | Phoenix | 15. Oktober 2020 >> |
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16.11.2020:
Zum
Prozesstermin vorgestern:
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Gericht:
Die Berufung ist abgewiesen!
Es gab keinen "wichtigen Grund" für meine
Unternehmung, das Hartz IV-Gesetz vor das BVerfG zu bringen ...
Die anscheinend "NICHT GELTENDEN" Gründe
findet Ihr hier >>
Auf die BEGRÜNDUNG ihrer Nicht-Geltung bin ich sehr gespannt. Wir
werden da die gesamte Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit des
Justizsystems schwarz auf weiß vorgelegt erhalten.
Wenn die Begründung vorliegt, werde ich sie hier veröffentlichen.
Euer
Ralph |
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13.10.2020:
Morgen:
ERSTER PROZESS gegen das Jobcenter, NACHDEM das BVerfG zur
Verfas-sungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV geurteilt hat
Es ist ein POLITISCHER Prozess!
Es entscheiden genau DIE Richter, die SELBST Repräsentanten und
Hüter des ver-fassungswidrigen Systemes waren.
SIE (!) entscheiden darüber, ob mein Widerstand BERECHTIGT war.
Ich
bin sehr gespannt ...
- Zu meinen Hauptanträgen geht es hier
>>
- Zu den Akten geht es hier
>>
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10.10.2020
Anmerkung zum
Prozesstermin >> am 14.10.2020:
Das Gericht teilt mit, dass für den Prozess
"der größte Saal" in Aussicht gestellt ist - dort wegen Corona
aber nur 6 Prozessbeobachter zugelassen werden können.
Damit sind, außer den Rechtsexperten unserer
Gruppe, alle weiteren Besucher ausgeschlossen ...
Grrrrr - Corona stellt ein wunderschönes
Machtmittel dar ...
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27.09.2020:
Wolfgang
Clement - einer der großen Henker
der SPD, gemeinsam mit Gerhard Schröder, Walter
Steinmeier und Franz Müntefering einer der wichtigsten
Architekten von Hartz IV, Autor der Schrift: "Vorrang
für die Anständigen", in der er - unter Offenlegung
seiner Grund-gesinnung - die Hartz-IV-Betroffenen als
Sozialschmarotzer und Parasiten betitelte, ist tot.
... ... ...
Die tiefe Trauer und die vielen
positiven Nachworte, die jetzt gesprochen werden
müssen, überlassen wir gerne der Bundesregierung, allen
Arbeitgeberverbänden, der Stiftung soziale
Marktwirtschaft, dem Bundesministerium für Wirt-schaft,
der Bundesagentur für Arbeit, und all den
Zeitar-beits-, Werksvertrags- und Sklavenfirmen, denen
er die Gesetze geschmiedet hat und als deren
Vorsitzender er nach seinem Ministeramte tätig war.
Sie haben alle durch ihn, so wie er durch sie, BESTENS
- auf Kosten der Bevölkerungen in Deutschland und
Europa - verdient.
Sozialschmarotzer eben.
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Veranstaltung - Hinweis:
Prof. Dr. Jens
Wurtzbacher
(Kathol. Hochschule für Sozialwissenschaften (Berlin):
Kritische Meinung
und Auswirkungen des BGE auf die soziale Arbeit
Am 26.10.2020
um 19:00 Uhr >> |
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Eine wichtige Informationsquelle für all die Lügen der Regierung
...
Der Corona-Ausschuss. |
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07.09.2020:
Sturm der Reichstagstreppen am 29.08.2020 von Polizei und
Verfassungsschutz organisiert ?
Liebe Freunde -
die
große Demo gegen die Corna-Maßnahmen am 29.08.2020 in Berlin hatte
ja ein erstaunliches Ende gefunden:
Plötzlich wurden die Treppen des Bundestags
gestürmt - und plötzlich wurde das Ganze zu einer rechten Aktion
diskreditiert!
Bei der Stürmung der Reichstagstreppen handelt es
sich allerdings um eine Aktion, die a) mit der Demo nichts zu tun
hatte und b) bewusst von Polizei und Verfassungsschutz geplant und
durchgeführt wurde.
Ein Freund hat sich die Mühe gemacht, die
vorhandenen Materialien auf diese Frage hin zu sichten. Die
Ergebnisse sind verblüffend -
siehe
hier >> |
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27.08.2020
Terminsmitteilung
14.10.2020
Mündliche Verhandlung
am Mittwoch, den 14.10.2020
um 12:30 Uhr
im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,
Försterweg 2-6, 14482 Potsdam,
2. Etage, Saal 3
Liebe Freunde,
es
handelt sich um die (zweite) 60-Prozent-Sanktion und die
dritte 100-Prozent-Sanktion, beide in Zyklus 1.
Gegen die beiden Sanktionen ist wohl
einfachrechtlich nicht viel vorzubringen,
so dass vermutlich meine Argumentation vom
06.02.2020 >> zum Zuge kommen wird.
Zu den Akten geht es
hier >> und
hier >>
Es gibt Maskenpflicht im Haus. Ob sie auch im
Verhandlungssaal gilt, ist der Einladung nicht vollständig zu
entnehmen.
S. gerichtliche Terminsmitteilung
>>
Wegen einer möglichen Begrenzung in der Anzahl
der Besucher frage ich noch an.
Rückfragen dazu an uns: O3O - 499
ll6
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Meine
Stimmung ist feierlich und fröhlich.
Herzlichst, euer Ralph
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14.08.2020:
Liebe Freunde -
ich habe jetzt eine Schrift verfasst, die ich
allen meinen Klagen (sie sind alle noch offen) zu Grunde lege:
Sie heißt:
Mein Weg der Auseinandersetzung mit der
Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit des Sanktionssystems
in Hartz IV -
Darstellung und Begründung des von mir
eingenommenen Ausnahmezustandes im Sinne des
Widerstandsrechtes nach Artikel 20, Absatz 4 GG
>>
Die Schrift zeigt in vollem Umfang die sonst
nur allzu gern verdeckten, unüberwindbaren Abgründe des
Rechts- und Verwaltungssystems und seine vollständige
Loslösung von Grundgesetz und Menschenrechten. Außerdem weist
sie nach, dass es UNMÖGLICH war, das Hartz-IV-Sanktionsregime
IM RAHMEN der herrschenden Gesetze zum BVerfG zu bringen.
Ich bin gespannt, wie die Gerichte darauf
reagieren - und ob sie am Ende das Widerstandsrecht anerkennen
werden.
- Zur Schrift geht es hier
>>
- Zu einer der - nach dem Urteil des BVerfG
umgewandelten - Klagen geht es hier
>>
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Veranstaltungen:
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29.10.2020: Grundeinkommen? Bedingungslos!, Ralph Boes >>
-
21.01.2021: Wer hat in unserm
Staat das Sagen?, Ralph Boes >>
-
15.03.2021: Grundeinkommen?
Bedingungslos!, Ralph Boes >> |
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23.05.2020:
Aufrüstung
um jeden Preis ...
Wir müssen unbedingt aufrüsten!
Gegen Putin!!!
Ausgaben der
Nato-Staaten für Rüstung:
-> 1035 Milliarden Euro,
davon USA: 732
Milliarden,
davon Nato Europa: 284
Milliarden
davon Deutschland 50
Milliarden Euro
(= ca. 1000 Euro pro
Haushalt im Jahr)
-----
Ausgaben für Rüstung
von Putin: 65 Milliarden.
-----
Es ist unfassbar, dass
Putin uns so unverschämt provoziert!
-----
Und Wir?
Wir sind das dümmste
Volk der Erde, dass wir uns so von unserer Politmaffia verarschen
lassen.
Oder?
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Zu Sahras Video geht es hier >> |
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20.06.2020
@ Verleumdung bei Tip gelöscht
Liebe Freunde -
bekanntlich hat mich das Tip-Magazin in einem
verleumderischen Artikel zum Querfrontler,
Verschwörungstheoretiker und Antisemiten erklärt ...
Ich habe darauf auf meinem Blog reagiert und
die Tip-Redaktion
aufgefordert, den mich betreffenden Passus aus dem
Bericht zu löschen. Dies weningsten im Internet. In der
Print-Ausgabe ist das ja nicht möglich.
Man hat den Passus
inzwischen gelöscht.
Eine Entschuldigung ist allerdings
unterblieben.
Herzlichst, euer Ralph
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18.06.2020:
Deutschlandfunk Kultur:
Philip
Kovce
benennt drei radikale Alternativen zur Lichtung des schier
undurchdringlichen heutigen Steuerdschungels.
Das heutige Steuersystem, welches "vorgeblich
für Einzel-fallgerechtigkeit sorgen soll", ist für ihn "im
Grunde genommen ein steuerrechtlicher Flickenteppich, den
unzählige Interessengruppen jahrzehntelang in Form von
Privilegienparagraphen gewebt haben und der infolgedessen
intransparenter und ungerechter kaum sein kann."
Und er führ fort: "Von einem Steuerrecht, für das
Verständlichkeit und Übersichtlichkeit keine Tugenden sind,
profitiert nicht der mündige, sondern bloß der flüssige Bürger,
der sich 1000 legale Steuertricks leisten kann. Das ist ungerecht!
Ja, mehr noch: Wo Verständlichkeit und Übersichtlichkeit fehlen,
da schwindet insgesamt das Vertrauen des Bürgers in den Staat.
Besteuerung wird dann nicht mehr als sinnvolles gesellschaftliches
Teilungsverfahren, sondern als illegitime Räuberei eines
anmaßenden Leviathans empfunden."
Zum Podcast geht es hier >> |
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Weitere Termine unserer Aktion zum Grundgesetz
gibt es hier >> |
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30.05.2020
Beschwerde
der Kanzlei Stoll & Sauer zur Befangenheit Harbarths im BVerfG
wird nicht weiter verfolgt.
Am 28.11.2019 hatte die Kanzlei Stoll & Sauer
Verfassungsbeschwerde gegen die Wahl von Harbarth beim BVerfG
eingereicht.
Nachdem diese Verfassungsbeschwerde vom BVerfG
nicht angenommen worden ist, hat die Kanzlei noch am
13.05.2020 eine
Online-Petition von Marianne Grimmenstein gegen die Wahl
Harbarths unterstützt und am 14.05.2020 eine Beschwerde beim EuGH
angekündigt.
Nur 14 Tage später teilt sie mit, dass sie die Beschwerde
nicht weiter verfolgt.
„Stephan Harbarth ist demokratisch zum Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Dazu wollen auch wir ihm
gratulieren. (...) Für seine Amtszeit wünschen wir ihm das
Allerbeste und vor allem ein glückliches Händchen bei seinem
Wirken. (...)
Wir wollten mit unserer Beschwerde die Öffentlichkeit und die für
die Ernennung verantwortlichen Personen über unsere Bedenken im
Zusammenhang mit der Berufung von Stephan Harbarth informieren.
Alle Umstände rund um die Wahl des ehemaligen
Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalts sollten bekannt sein. Das
ist in einer Demokratie bei der Entscheidungsfindung ganz
maßgeblich“, erklärte Kanzlei-Mitinhaber Sauer weiter. Jetzt sei
Stephan Harbarth Präsident eines Verfassungsorgans. Das Amt gelte
es zu respektieren. Sauer abschließend: „Deutschland braucht in
den aktuell unruhigen Zeiten ein starkes und unabhängiges
Bundesverfassungsgericht. Stephan Harbarth steht vor einer großen
Aufgabe. Dafür benötigt er Ruhe und Kraft. Für uns ist der Fall
Harbarth erledigt.“ Die Kanzlei werde auch keine Beschwerde im
Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte einlegen."
Die Wahl Harbarths zum Präsidenten des BVerfG hat
am 15.05.2020
stattgefunden. |
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23.05.2020
Liebe Freunde -
ich bin mal wieder in der Presse - Grmpff ...
Nachdem ich jetzt mehrfach zu einer Stellungnahme angefragt worden
bin, habe ich folgende Antwort dazu verfasst:
Liebe A.,
herzlichen Dank für die Nachfrage.
Was da gesagt wird, ist natürlich alles Quatsch.
Nie wird irgendjemand ein rassistisches Wort von mir vernommen
haben. Ich stehe absolut auf dem Grundgesetz und seiner
allgemeinmenschlichen, antirassistischen Grundhaltung.
Zum Thema "Hochfinanz":
Anders als Tip schreibt Wikipedia:
"Seit der Finanzkrise ab 2007 ist der Begriff
ein gängiges Schlagwort in den Medien, ohne dass damit eine
bestimmte politische Aussage verbunden ist. Allerdings
konzentriert sich die Sichtweise oft auf Banken mit Sitz in der
Wall Street."
S.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochfinanz
Ich habe das Wort nur ein Mal in der Ankündigung
eines Vortrags 2011 und vermutlich auch im Vortrag selbst
verwendet. Dies übrigens in einer linken Veranstaltung, die sich
ebenfalls nicht daran gestoßen hat. (S.
hier >>)
Nachdem Menschen mich auf die auch antisemitische,
rassistische Konnotation des Wortes aufmerksam gemacht haben,
verwende ich es nicht mehr. Außerdem trifft das Wort
"Finanzkapitalismus" die Sache besser.
Zum Bommel:
Ich bin kein Parteigänger von Widerstand 2020!
Da ich das Wesen der Parteien schon lange eher kritisch sehe – wir
haben ja alle gesehen, was aus der SPD, den Grünen, den Piraten
und aus AfD geworden ist, und selbst die CDU steht eigentlich am
Abgrund – tat mir der Schritt von Bodo Schiffmann, eine Partei
gründen zu wollen, eher leid.
Mein Anlass, mit der Bommel zur Demo am
Rosa-Luxemburg-Platz zu gehen, war ein ganz anderer:
Mich interessieren, wie der Artikel der Tip ausnahmsweise richtig
schreibt, Verfassungsfragen "brennend". Als der Lockdown
beschlossen wurde, empfand ich es als mehr als gefährlich und
unangemessen, mit Einführung der Quarantänemaßnahmen zugleich das
Demonstrationsrecht still zu legen. Wenn die Quarantäneregeln
beachtet werden, müsse – als Grundrecht politischer
Meinungsäußerung – das Demonstrieren unbedingt weiter gestattet
sein, war meine Meinung. Weshalb ALLEIN ich zur ersten der sog.
Hygiene-Demos am Rosa-Luxemburg-Platz gegangen bin.
Initiativen in Stuttgart und Gießen haben die Frage
dann zielgerichtet zum Bundesverfassungsgericht gebracht und das
Bundesverfassungsgericht hat, im Sinne der demokratischen
Grundordnung der Republik, FÜR die Aufrechterhaltung des
Demonstrationsrechts entschieden.
Damit war MEIN Grund zu demonstrieren erledigt, so
dass ich nur noch einmal als von Ferne Zuschauender und dann gar
nicht mehr zum Rosa-Luxemburg-Platz gegangen bin.
Dass ich dann doch noch an der 4. (oder 5.?) Demo
am Platz war, und dann sogar mit Alu-Bommel (wie schrecklich! ;-))
hat einfach damit zu tun, dass in den sozialen Netzwerken
plötzlich die Nachricht aufploppte, dass Menschen, allein weil sie
Bommel und Grundgesetz tragen, am Platz verhaftet – oder zur
Aufnahme der persönlichen Daten abgeführt werden.
Ob man wirklich für das Tragen von Bommel und
Grundgesetz verhaftet und vielleicht sogar VERURTEILT werden kann,
das hat mich allertiefst interessiert. Und so bin ich denn mit
Bommel und Grundgesetz zum Rosa-Luxemburg-Platz gestürmt, um die
Polizei damit zu provozieren.
Leider haben die Polizisten auf meine Provokationen
aber nicht reagiert. Immer, wenn ich sie gebeten habe, mich wegen
des Tragens von Bommel und GG zu verhaften – ich habe den Versuch
mindestens 4 Mal unternommen – haben sie sich totgestellt oder
mich wortlos abgewiesen, so dass ich nach einer Stunde erfolglos
wieder abgezogen bin.
Wie die "Tip" das aufgreift und was "Recherche030"
daraus macht, das müssen sie mit dem bei ihnen geltenden
Qualitätsmanagement abmachen. Das Boese ist halt überall. Nicht
nur am Rosa-Luxemburg-Platz , sondern auch in den Redaktionen.
Mit herzlichem Gruß
Ralph (Boes)
---
P.s.:
Zum Vorwurf "Querfront":
Nachdem ich dafür gesorgt habe, dass die Sanktionen
in Hartz IV stürzen konnten (s.
WELT >>), habe ich mir einer politischen Praxis gegenüber, der
das Grundgesetz schon lange und gründlich am A... vorbei geht, den
Schutz, bzw. die Wiederaufrichtung des Grundgesetzes bzw. der
Verfassung zur Aufgabe gemacht. (S.
hier und
hier und
hier)
Das Grundgesetz ist NICHT "Politik", sondern
spannt, wie die Harfe für Ihre Saiten, das Feld auf, innerhalb
dessen die verschiedenen politischen Strömungen spielen dürfen -
und, wir leben in einer Demokratie (!), auch spielen SOLLEN.
Insofern ich für den Erhalt der Grundrechte
(Artikel 1 bis 19 GG) und für die Wiederaufrichtung der im
Grundgesetz festgelegten demokratischen, rechtsstaatlichen und
sozialstaatlichen Prinzipien (Artikel 20 GG) eintrete, habe ich
selbst außerhalb aller dissonierenden oder sich auch ergänzenden
politischen Strömungen zu stehen.
D.h. ich SPIELE nicht auf der Harfe, sondern bin an
ihrer REPARATUR beschäftigt, bevor sie demnächst ganz zu Grunde
geht.
Da ich eine aufs GANZE gehende Haltung einnehme,
rede ich mit JEDEM, der auf dem Boden des Grundgesetzes steht,
möge er im Felde der Politik auch als "rechts" oder "links"
verortet werden.
Für eine gewisse Gruppierung der Linken kann so der
Eindruck der "Querfront" entstehen.
Der Begriff ist aber, wenn er überhaupt noch wirklich Sinn macht,
nur auf Menschen anzuwenden, die INNERHALB der politischen
Strömungen stehen: Wenn ein "Linker" etwas sagt, was auch "Rechte"
sagen, dann kann er der "Querfront" bezichtigt werden.
Für einen Menschen, der sich FÜR DAS GRUNDGESETZ
einsetzt, ist allein die Abweisung rassistischer oder Menschen
diskriminierender Positionen (Artikel 1 GG) oder die Abwehr
anti-demokratischer, anti-rechtsstaatlicher oder
anti-sozialstaatlicher Strukturen (Artikel 20 GG) ein Thema.
Alles andere geht ihn nichts an.
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Zum Artikel der TIP geht es
hier >>
Nachtrag: Der Passus über mich ist, nachdem
ich in der Redaktion interveniert hatte, im Artikel gelöscht
worden.
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Berlin, den 14.05.2020
Liebe Freunde –
unsere Aktion zum Grundgesetz Artikel 20 geht
jetzt weiter.
Nachdem die Behörden den von uns am Reichstagsufer aufgerichteten Artikel
schon zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes (23.05.2019), dann nach
seiner Wiederaufrichtung zum Tag der deutschen Einheit (03.10.2019)
entfernt hatten (s.
http://akt3.deine-verfassung.de), werden wir ihn nun neu schnitzen.
Dieses Mal nicht am Rosa-Luxemburg-Platz, sondern direkt an den
(unvollendeten) Grundgesetz Stelen Dani Karavans am Bundestag – und dieses
Mal auch nicht aus Buche, dem Element der Weisheit und des 'auf den Boden
Bringens' einer Idee, sondern aus Eiche, dem Element des Kampfes, des
Ringens um eine - und der Verteidigung einer Idee.
Das Schnitzen dort ist - zunächst wenigstens - von den Behörden akzeptiert
und wird sich über das ganze Jahr hinziehen.
Die Termine werden
kontinuierlich auf der Webseite
www.deine-verfassung.de bekannt gegeben werden.
In einer spannungsreichen Zeit (angesichts des Corona-Lockdowns und der
großen damit verbundenen Zusammenbrüche und Umschwünge kann die Zeit kaum
spannungsreicher sein), hoffen wir auf viele interessante Begegnungen. An
diesem Ort natürlich auf Begegnungen mit Mitgliedern des Bundestags, aber
auch mit den vielen Touristen (falls es wieder welche geben sollte) und
mit den vielen in dieser Zeit am Bundestag zu erwartenden Demonstranten.
Worauf es aber vor allem ankommt, ist, dass wir in dieser Zeit nicht nur
Schnitzen und sprechen, d.h., den Geist des Grundgesetzes künstlerisch und
ideell vertreten, sondern auch
physisch die Grundlagen schaffen, auf denen die Republik sich
erneuern und unsere Demokratie auf eine neue Stufe gehoben werden kann:
Wir sind dabei, die Software herzustellen, dass
JEDER über die Grundlagen
unserer Republik mitbestimmen kann.
Wie das aussieht, könnt ihr schon
in unserer Mitteilung vom 03.05.2020,
www.unsere-verfassung.de/Mitteilungen/2020-05-03-Corona.htm
und auf unserer Webseite
www.unsere-verfassung.de
studieren.
Erster Termin des Schnitzens:
- am 23.05.2020,
- von 13:00 bis 16:00 Uhr
- am Reichtagufer 2, 10557 Berlin (s.
Google Maps)
Mit herzlichem Gruß für den
Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen (www.artikel20gg.de)
Ralph Boes
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15.05.2020
Zur Einschätzung
der Impfungen - eine traurige Real-Satire
Zu
Corona werden (laut Spiegel
>>) zur Zeit verschiedene Arten von Impfstoff erforscht:
a)
mRNA-Impfstoffe,
b) Tot-Impfstoffe (aus inaktivierten Viren),
c) Vektorimpfstoffe, und
d) DNA-Impfstoffe.
Bei a)
und d) werden WIR gentechnisch verändert (Monsanto lässt grüßen
...),
bei b) handelt es sich um die traditonelle Art, den Körper mit
abgeschwächten Viren zur Immunreaktion anzuregen,
bei c) werden gentechnisch veränderte Viren eingeführt.
Wobei
a) und d) noch gar nie, und c) bisher nur bei Ebola zugelassen
worden ist.
"Bislang dauerte es mehr als ein Jahrzehnt, bis ein neuer
Impfstoff Marktreife erlangte" (Spiegel). Jetzt geht alles ganz
plötzlich sehr sehr schnell. Wie im Krieg, beim Endsieg, wo
plötzlich schon 10-jährige Soldat sein "durften".
Vor allem die Hemmschwellen gegen
die Gentechnik werden gewaltsam eingerissen.
Da man
die Impfstoffe nicht gleich FÜR ALLE produzieren kann, wird die
Frage behandelt, wer sie zuerst erhalten soll.
Während "ausgereifte" Impfstoffe bisher zuerst den reicheren
Ländern zur Verfügung gestellt wurden (Spiegel), könnte es hier
ja mal 'gerechter' zugehen. (Achtung Zynismus.)
Auch
für die "reicheren" Länder habe ich einen Vorschlag:
Schützen wir zuerst die würdigsten Vertreter unserer
Gesellschaft. Wenden wir die Impfung zuerst an unseren
Politikern an.
Ach ja
– und bitte die ECHTE Impfung! Machen wir es nicht wieder wie
bei der schrecklichen Schweinegrippe, die bekanntlich Billionen,
was sage ich: Trillionen von Menschen getötet hat (es waren ca.
253 in Deutschland,
>>), wo man den
Mitgliedern des Bundestags einen speziellen, teureren, von
Nebenwirkungen entschärften Impfstoff zur Verfügung stellen
wollte
>>.
Passen
wir zuerst die würdigsten Vertreter der Gesellschaft der
Monsanto-Genkartoffel an!
Und scheuen wir dann auch nicht die unbekannten Nebenwirkungen!
Denn Schlimmer als bisher kann es dort nicht werden.
(Ende
der Satire)
0der, um es im Ernst zu sagen. Was man schon längst
dem Gemüse antut, will man jetzt auch auf uns anwenden. Wir
sollten beides regeln ...
Eine sehr verständie Abhandlung über die Risiken
der Impfstoffentwicklung gibt es hier:
Genetische Impfstoffe gegen Covid 19: Hoffnung oder Risiko? >> |
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11.05.2020
Berlin, den 11.05.2020
Liebe Freunde
–
angesichts zunehmender kritischer Nachfragen, wie es denn käme,
dass ich auf meiner Facebook-Seite immer wieder Posts von
"Verschwörungstheoretikern" veröffentliche usf., möchte ich eine
Darstellung meiner persönlichen Position in der Coronakrise geben.
Dies umso mehr als die Nachfragen nicht aus Feindschaft sondern
aus freundschaftlicher Besorgnis um meinen Geisteszustand
entspringen.
1.)
Angesichts eines unbekannten – und zunächst als höchst gefährlich
eingeschätzten – Virus, war es aus meiner Sicht richtig, den
Shutdown zu vollziehen.
2.)
Angesichts der damit verbundenen weitestgehenden Außerkraftsetzung
der Grundrechte war es andererseits aber auch berechtigt, dass
Bürger ihr Demonstrations- und Versammlungsrecht weiter
eingefordert haben. Demokratische Grundstrukturen dürfen auch in
Notfällen nicht außer Kraft gesetzt werden – zumal, wenn
Demonstrationen so eingerichtet werden können, dass von ihnen
keine Gefährdung der Quarantäneregeln ausgehen.
3.) Der
direkt nach Ausrufung des Shutdowns erhobenen Forderung, die
Quarantäneverordnungen sofort wieder aufzulösen, konnte ich indes
nicht zustimmen. So lange Wesen und Wirkungsweise des Virus nicht
genügend erforscht sind, kann man von niemandem, der in der
Verantwortung steht, eine Entscheidung zur Auflösung des Shutdown
verlangen. Außerdem müssen Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen die
Menschenwürde nicht notwendig einschränken, sondern können sie
auch stützen.
4.) Von
jemandem, der in der Verantwortung steht, ist allerdings zu
verlangen, dass er alles tut, um umfassende Informationen von
unabhängigen
Quellen zu erlangen.
5.) Vor
diesem Hintergrund ist die ausschließliche Fixierung der Politik
an die Aussagen des RKI und der WHO zu kritisieren.
6.) Weder
das RKI noch die WHO noch Herr Drosten sind als 'unabhängig' zu
betrachten. RKI und WHO werden zu größten Teilen aus Mitteln der
Pharmaindustrie, der Linda- & Bill Gates Stiftung und anderen
privaten Organisationen finanziert (die WHO zu 80 Prozent) und
Herr Drosten ist ein Virologe, der höchstselbst an mindestens drei
Projekten der Corona-Virus und Corona-Test Erforschung beteiligt
und deswegen - bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen, nicht
bezüglich der den Virus direkt betreffenden Erkenntnisse (!) -
auch als befangen zu beurteilen ist.
[1] ,
>>
7.) Zur
Abschätzung sinnvoller gesellschaftlicher Maßnahmen wäre es
notwendig gewesen, sich ein Gremium
unabhängiger Berater
zu bilden, in dem die Meinungen von anderen Experten, z.B.
Epidemiologen, Immunologen, Ärzten, Psychiatern,
Sozialwissenschaftlern usw. genauso ihren Raum erhalten wie die
der genannten Experten.
8.) Es
wäre notwenig gewesen, im
Rahmen dieser Berater und Experten zu Entscheidungen zu
kommen, die der Komplexität der Lage angemessen sind, statt anders
denkende Experten durch Politik und Presse zu diffamieren.
9.) Zur
Beruhigung der Stimmung in der Bevölkerung wäre es gut gewesen,
die Entscheidungen in ihrem Für und Wider darzustellen, statt alle
Gegenargumente auszuschließen.
10.) Es
war verheerend und ist in keiner Weise einzusehen, die mit Beginn
der Testung des Virus erlangten Zahlen als eine Explosion in der
Verbreitung des Virus selbst zu interpretieren. Wenn ich heute beginnen
würde, zu messen, wie viele Menschen eine Nase in der Mitte des
Gesichtes tragen, würden die Zahlen mit der Anzahl der Messungen
steigen. In den erlangten Messergebnissen wäre eine Explosion der
Zunahme der Nasen von 0 bis 7 Milliarden zu verzeichnen – dabei
waren die Nasen immer da ….
11.) Es
war verheerend und ist in keiner Weise einzusehen, nicht von
vorneherein einen gravierenden Unterschied zwischen
AN Corona
verstorbenen und MIT
Corona verstorbenen Menschen zu machen. Letztere hätten in die
Letalitätsstatistik in keinem Fall mit einbezogen werden dürfen.
12.) Es
war verheerend und ist in keiner Weise einzusehen, nur
Symptomträger und direkt mit solchen in Kontakt gekommene Menschen
zu messen und nicht eine "repräsentativ" die Bevölkerung
abbildende Messung der Korona-Betroffenheit zu unternehmen, um die
Gefährlichkeit des Virus abzuschätzen. Die nur auf die Messung der
Symptomträger und ihrer nächsten Kontakte basierenden Ergebnisse
des RKI sind, weil Unbeteiligte nicht mitgemessen wurden, viel zu
hoch. Das RKI verortet die sog. Reprodutionsrate bei 1, während
Prof. Streek sie bei 0,36 ansiedelt. (Nach sachkundiger
Einschätzung würde eine repräsentative die Bevölkerung erfassende
Messung nicht mehr als 8 bis 10 Tage benötigen.) S.
>>
13.) Es
war verheerend und ist in keiner Weise einzusehen, dass die
Maßnahmen in Deutschland unmittelbar mit den Verhältnissen in
Italien, Spanien und England begründet werden und dabei
verschwiegen wird,
- dass die
Erhebung der Messdaten in den verschiedenen Ländern verschieden
ist,
- dass es in
Italien bei 60 Millionen Einwohnern nur 5.100 Intensivbetten, in
Deutschland bei 81 Millionen Einwohnern aber 28.000
Intensivbetten gibt, die durch die Maßnahmen auf sogar 41.000
Intensivbetten zu erhöhen waren,
- dass in
Deutschland also 6 – 8 Mal mehr Intensivbetten als in Italien zur
Verfügung standen,
- dass ähnliche
Zahlen für Spanien und England gelten (in England gibt es z.B. nur
15 ECMO-Plätze (d.i. Plätze zur extracorporalen künstlichen
Beatmung), während es allein in Berlin 160 solcher Platze gibt)
- und dass die
Horrormeldungen aus diesen Ländern eher den - extrem diese Länder
belastenden - neoliberalen Sparmaßnahmen als dem Virus anzulasten
sind.
14.) Es
ist in keiner Weise einzusehen und verdankt sich ausschließlich
den wirtschaftlichen Interessen der Berater, auf die die Regierung
sich gestützt hat, dass ausschließlich auf
Impfungen gesetzt
wird, statt eine Stärkung der Immunkräfte oder die Möglichkeit der
Erlangung der Herdenimmunität in die Betrachtung mit einzubeziehen
und entsprechende Strategien
zu entwickeln.
15.) Von
Seiten der Pharmazie ist es ein Verbrechen, in der Art, wie sie es
tut, eine schnelle Entwicklung von Impfstoffen in Aussicht zu
stellen und dabei – zu ihrem eigenen Vorteil -
die Gesundheit der gesamten
Menschheit zu riskieren!
>>
16.) Es
ist ein Verbrechen, wenn die Industrie die zwangsläufig zu
erwartenden unermesslichen Gewinne für sich verbuchen, aber die
Haftung für die ebenso zwangsläufig zu erwartenden Schäden den
Staaten und ihren Bürgern auferlegen will.
17.) Die
'gesunde', verantwortliche Entwicklung eines Impfstoffes dauert,
wenn sie denn überhaupt gelingt, mindestens 4 bis 6 Jahre, weil
nicht nur die direkten Wirkungen und Risiken sondern auch
Langzeitwirkungen und -risiken, wie die Auslösung von Krebs oder
die Auslösung vielfältig möglicher Auto-Immun-Erkrankungen
ausgetestet werden muss.
18.) Bei
Aids, Herpes und Hepatitis C ist ein Impfstoff trotz weltweiter, fast 40
jähriger intensiver Forschung bis heute nicht gefunden!
19.)
Statt alles auf die Impfung zu setzen und bis zur Verfügbarkeit
über Impfstoff alle Menschen voneinander zu isolieren und sie
damit impfpflichtig zu erhalten, wäre es notwendig gewesen,
Strategien zur Stärkung des Immunsystems und zur Erlangung von
Herdenimmunität zu entwickeln und diese Strategien mit der
Erforschung von Impfstoffen (soweit sie zum Ziel führt und soweit
das überhaupt Sinn macht, da sich der Virus permanent verändert
und daher immer neue Impfstoffe nötig werden), zu
begleiten.
20.) Bei
den mehr als nur "interessegeleiteten" Ratschlägen der Industrie
(in Wahrheit sind sie kriminell), sind die Warnungen von Robert F.
Kennedy absolut ernst zu nehmen, dass die Pharmazie nicht nur am
milliardenfach zu verteilenden Impfstoff sondern auch an der dann
wesentlich lukrativeren Behandlung der - bei den Betroffenen dann
lebenslang wirkenden - Impfschäden verdienen will.
21.) Es
ist katastrophal, dass man im politischen und gesellschaftlichen
Raum unserer untergehenden Demokratie nur noch in "Freund" und
"Feind" zu denken vermag und allgemein die Strukturen fehlen, dass
Menschen mit verschiedenen Ansichten, ohne diskriminiert zu
werden, sich miteinander abgleichen und zusammen wirken können.
Stelle 10 Leute
um einen Elefanten, so sieht, wer vorne steht, zuerst den Rüssel,
wer hinten steht, zuerst den Schwanz. Dann verhindere Strukturen,
die ein Gesamtbild ergeben können (und die Parteien und unsere
Presse sind wahre Meister in dieser Disziplin), so ist es nicht
verwunderlich, wenn die Gesellschaft in sich unversöhnlich
bekriegende "Rüsselianer" und "Schwanzianer" zerfällt.
22.) Es
ist katastrophal, dass Banker/Pharmalobbyisten Gesundheitsminister werden können,
die keine Ahnung von echter Gesundheit und vom Heilen haben, statt
dessen aber den Auftrag verfolgen, dass gesamte Gesundheitssystem
"profitabel" zu machen (schon der bezeichnete Umgang mit Corona
steigert die Gewinne!) und an die Börse zu bringen.
- Wirklich
profitabel, sehr geehrter Herr Spahn, ist ein Gesundheitssystem,
welches der Erlangung und dann vor allem der
Aufrechterhaltung der Gesundheit dient und damit möglichst
wenig Gewinne für die Pharmazie erbringt! Das Gesundheitswesen
Gewinnabsichten zu unterwerfen und an die Börse zu bringen stellt
einen extremen Verrat
am Wesen der Medizin und an Volk und Menschheit dar.
23.) Und
es ist nicht weniger katastrophal, wenn man die Lage in
chinesischer Manier zur Einschränkung der Meinungsfreiheit
(massenhafte Löschungen von Beiträgen in Facebook und Youtube und
Diffamierungen in der sog. Qualitätspresse und im Fernsehn), zur
Etablierung von Zwangsimpfungen und tiefstgreifenden
Überwachungsmaßnahmen missbraucht.
Liebe Freunde -
das ist jetzt
MEINE freundliche Meinung zu Corona – und so will ich hier auch
enden.
Ich will nur
noch hinzufügen
dass untergehende Systeme instinktiv
immer die falschen
Entscheidungen treffen, und dass, was hier beschrieben ist, nur
die äußerste Spitze
eines Eisbergs ist.
Was im Prinzip
dagegen unternommen werden kann, habe ich hier beschrieben:
"So lasst uns denn auch das Wichtigste tun!"
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26.02.2020:
Der Gerichtstermin am 25.03. ist
abgesagt.
DHL: Die Akten sind auf dem Postweg verschwunden ...
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Wegen Corona kann der Vortrag leider
nicht stattfinden. Die Vhs hat alle Veranstaltungen abgesagt.
Veranstaltung:
Ralph
Boes
Grundeinkommen: Bedingungslos!
Was will das BGE? Welches sind die
Schwierigkeiten des Gedankens und der Umsetzung? Und was ist von
den vielen "Versuchen" zum BGE zu halten?
Vortrag
und Gespräch
am
Donnerstag, den 12.03.2020
in der Volkshochschule Mitte, Berlin >> |
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26.02.2020:
Gerichtstermin am 25.03.2020
im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
am 25.03.2020
um 13:00
Uhr
im Landessozialgericht, Försterweg 2-6, 14482
Potsdam
in
1. Etage, Saal 1
Das
vollständige Schreiben des LSG
gibt es hier >>
Achtung: Möglichst etwas früher
kommen - am Einlass finden ausgiebige Gepäck- und
Körperkontrollen statt.
Es geht um die
fünfte 100-Prozent-Sanktion.
Statt sie auf Grund des
Urteils des BVerfG als verfassungswidrig
aufzuheben, will das Jobcenter sie
nur auf eine 30-Prozent-Sanktion
absenken.
Dem habe ich
heftig widersprochen
und fordere darüber hinaus Fortsetzungsfeststellungsklage,
um den
mit der
Sanktionierung zusammenhängenden allgemeinen Fragen, z.B.
- schärfste Sanktionierung für gesellschaftlich sinnvolle
Tätigkeit
- Nötigung und Erpressung durch Androhung und Vollzug des
- vollständigen Entzuges der
Existenzgrundlagen
und den Fragen nach
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Rehabilitation
- Amtshaftung
- und der fundamental wichtigen Frage nach dem Fehlen des
einstweiligen Rechtschutzes
nachgehen zu können.
Das
Gericht versucht mich schon im Vorfeld freundlich
auszugrenzen, indem es mich nicht
vorgeladen,
sondern mir nur den Verhandlungstermin
mitgeteilt hat.
(S. "Terminsmitteilung")
D.h., ich werde für die
Verhandlung anscheinend nicht gebraucht. Nicht einmal die
Fahrtkostenerstattung ist aus diesem Grund in Aussicht
gestellt.
Es wäre toll, wenn viele Leute
kommen ...
Euer Ralph
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21.02.2020:
Volksinitiative
für einen
Testversuch des BGE in Hamburg!
ICH würde UNBEDINGT
dagegen stimmen!
Und zwar: Aus LIEBE zum
Grundeinkommen!
Grundrechte führt
man ein und unternimmt mit ihnen keine Testversuche.
Auch für die Wahlberechtigung der Frauen, die Einführung der
Demokratie, die Einführung der Menschen-rechte usf. wurden nicht
erst "Testversuche" unternommen.
Wer Testversuche mit
dem Grundeinkommen in Aussicht stellt, führt die Debatte auf der
Eben der "Nützlichkeit", statt sie auf der Ebene der allgemeinen
Menschenrechte zu führen.
Grundeinkommen ist aber
ein Menschenrecht. Es erfüllt den bisher leer gebliebenen
Verfassungsimpuls des Rechtes auf die freie Entfaltung der
Persönlichkeit (Artikel 2 GG).
Es darf nicht
eingeführt werden, weil es den jetzt herrschenden Mächten
"nützlich" erscheint - und darf sich den jetzt herrschenden
Mächten auch nicht entsprechend anbiedern, sondern es ist als
prinzipiell humanitärer Akt einzuführen, auf der Ebene der
Verfassungsgebung - und die herrschenden Mächte haben sich danach
zu richten. Auch UND GERADE, wenn es diesen Mächten NICHT gefällt!
Wenn man darüber hinaus noch beabsichtigt, "dass Deutschland ein
staatliches Modellprojekt zum bedingungslosen Grundeinkommen
bekommt" (Expedition Grundeinkommen), gibt man den GEGNERN des
Grundeinkommens die Macht der Einrichtung der Experimente in die
Hand. Ein sehr gewagtes Unterfangen. |
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19.02.2020:
„Die neoliberale Ordnung bricht zusammen“
Interview
Noam Chomsky spricht
über Donald Trumps Angriff auf die Demokratie, Bernie Sanders'
Graswurzelbewegung, Greta Thunbergs Vorbildcharakter und eine Welt
in Flammen |
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Veranstaltungshinweis:
Ralph Boes
Ist das Grundgesetz keine Verfassung?
Wie wir Bürger dem Grundgesetz zur vollen Geltung
verhelfen können ...
Veranstaltung am
20.02.2020, 19:00 Uhr
im der Orangerie Markkleeberg-Gaschwitz
Hauptstraße 315, 04416
Markkleeberg
(Leipzig)
Zum Link des Veranstalters geht es hier >> |
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18.02.2020:
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04.02.2020:
Arbeitsminister
der Union:
Die Feinde der Menschenwürde und der Verfassung
versuchen weiter, das Grundgesetz zu untergraben ...
Aus der Welt:
"Hartz-IV-Beziehern sollte nach Auffassung
mehrerer Arbeitsminister der Union auch künftig die Unterstützung
komplett entzogen werden können, wenn sie nicht kooperieren. «Wenn
eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System
leer», warnte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am
Montag in Düsseldorf."
Dass - nach 15 Jahren extrem menschenverachtender
und verfassungswidriger Politik - "das System" zu ändern
ist, daran denkt der Herr Minister nicht.
Zum Text geht es hier >> |
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04.02.2020:
DAS
muss man gesehen haben ...
Da bin ich einfach nur noch sprachlos ...
Die Bundespressekonferenz zum Fall Assange
Wir haben die peinlichste, geduckteste und
verlogenste Regierung, die denkbar ist. Und nur dumme, kleine,
feige Drecksschranzen sitzen da auf der Bühne, mehr nicht ...
Ich danke RT für die Veröffentlichung dieses
entlarvenden Dokuments ... |
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Veranstaltungshinweis:
Ralph Boes
Ist das Grundgesetz keine Verfassung?
Wie wir Bürger dem Grundgesetz zur vollen Geltung
verhelfen können ...
Veranstaltung am
20.02.2020, 19:00 Uhr
im der Orangerie Markkleeberg-Gaschwitz
Hauptstraße 315, 04416
Markkleeberg
Zum Link des Veranstalters geht es hier >> |
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Veranstaltungshinweis:
Eine notwenige Korrektur der naturwissenschaftlichen
Weltauffassung unserer Tage
Ralph
Boes
Bei allem
Wohlstand und bei aller Aufklärung, die uns die
Naturwissenschaft gebracht hat, hat sie es am Ende doch nicht
vermocht, uns zur Natur in ein
innerliches Verhältnis
zu bringen, uns mit der Natur zu
verbünden.
Statt dessen hat sie das Reich der Technik zwischen uns und
die Natur platziert.
Angesichts der
inzwischen allgegenwärtigen Umwelt-katastrophen in Tierreich,
Pflanzenreich, Wasser, Erde, Atmosphäre stellt sich immer
drängender die Frage:
War das schon alles, was sie kann?
Welchen Anteil hat die Naturwissenschaft an
dieser Entwicklung?
Und gibt es Ansätze, sie zu korrigieren?
Im Rahmen
der Arbeitsgemeinschaft für Geistesschulung biete ich zu
diesem Thema eine Auseinandersetzung an ...
Die Themen im
Einzelnen:
- Die Naturwissenschaft und ihr Verhältnis
zu sich selbst
- Die Gedanken der Naturwissenschaft zu
Ursprung, Entwicklung und Sinn der Welt
- Die Gedanken der Naturwissenschaft zum
Wesen der Welt
Wir besprechen diese Gedanken und entwickeln
die in der Naturwissenschaft selbst veranlagten, die ihr
immanenten Ansätze, diese Gedanken zu korrigieren.
Mit dem
Denken über die Welt ändert sich auch die Beziehung zu ihr.
Und um eine Verinnerlichung der Beziehung
zur Welt - auf der Basis einer sich selbst ergreifenden und
sich selbst tiefer ausbildenden Naturwissenschaft - soll es in
den Vorträgen und Gesprächen gehen.
Veranstaltungen ab dem 24.02. in Berlin.
Zur vollständigen Einladung geht es hier >>
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27.01.2020:
Interview der Triodos-Bank
mit Philip Kovce
Die große Geschichte des Grundeinkommens beginnt erst noch
Thema:
Wie bunt in 500 Jahren die Idee des Grundeinkommens
diskutiert wurde – und was wir heute daraus lernen können. |
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"Wer den
mehr oder minder offensichtlichen Arbeitszwang von heute hinter
sich lassen will, der kommt an einem bedingungslosen
Grundeinkommen nicht vorbei. Die große Geschichte des
Grundeinkommens wird erst dann so richtig beginnen, wenn Arbeit
und Freiheit kein Widerspruch mehr sind."
Hier geht's zum Interview >> |
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27.01.2020
Gerichtstermin am 29.01.2020 im LSG
Liebe
Freunde -
als ich im Zuge der achten 100-Prozent-Sanktion in Folge im
Hungern war, hat mir das Jobcenter noch am 84.sten Tag des
Hungerns und trotz von mir vorgelegter bester Gegengründe
gesagt, dass es, selbst wenn ich stürbe, keine Möglichkeit
gäbe, die Sanktion aufzuheben.
(Das Hungern wurde bekanntlich erst nach 132 Tagen durch ein
Kirchenasyl beendet.)
Als die Angelegenheit vor den Richter kommen sollte, haben
Jobcenter und Gericht den Sanktionsbescheid willkürlich
aufgelöst. Einfach, um die juristische Überprüfung ihres
Handelns zu verhindern.
Aus meiner Sicht ist das
Rechtsbeugung und ich haben entsprechend vor dem Gericht
geklagt.
- Zur Klage
geht es hier >>
- Zum - angesichts der Sachlage - unglaublich frechen
-
Gerichtsbescheid der ersten Instanz
geht es hier >>
- Zum gesamten Prozess
geht es hier >>
Nachdem
mir die öffentliche Verhandlung in der ersten
Instanz konsequent verwei-gert wurde, findet sie jetzt doch
noch statt, und zwar:
am
29.01.2020
um 10:00
Uhr
im Landessozialgericht, Försterweg 2-6, 14482
Potsdam
in
Saal 2
Meine Frage ist, ob wir
noch in einem Rechtsstaat oder schon in einem korrupten
Willkürstaat leben - und das Gericht versucht mit allen
Mitteln, die Klage als unberechtigt abzutun.
Euer Ralph
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Veranstaltung
am Mittwoch, den 22.01.2020
-
Abgenabelte Politiker, gefangen in feudalen Macht- und
- Parteistrukturen,
- Lobbyisten, die Gesetze schreiben,
- Nato-Übungen an den Grenzen Russlands,
- "Robuste Mandate" für die Bundeswehr zur "Durchset-
- zung deutscher
Interessen" in Nahost und in der Welt,
- Schamlose Begünstigung der Reichen und der Konzerne,
- Schändliche Umwelt- und Agrarpolitik,
- Bedrohlicher Verfall aller sozialen Strukturen,
- Das Volk als Zuschauer und Finanzier ...
Wollen
wir uns das bieten lassen?
Und WIE ist das abzustellen?
Zu diesem Thema werde ich am Mittwoch eine
Idee entwickeln
in der Volkshochschule Mitte in Berlin >>
Damit's Sinn macht: Kommt zuhauf ;-)
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20.01.2020:
GANZTAGSBETREUUNG
FÜR KINDER
bringt dem Staat Geld in die Kassen !!!
Weil die Mütter dann mehr arbeiten und mehr Steuern
zahlen (!) und der Staat dann Wohngeldzuschüsse und
Kinder-zuschläge spart (!!).
Vor allem gehe es aber um Chancengerechtigkeit für
Kinder, sagt Franziska Giffey (SPD). Klar, wenn alle Kinder wie
Käfighühner gehalten werden ... und die Mütter für die Wohlfahrt
des Staates (!!!) 'arbeiten' gehen.
Kälte statt Wärme. Faschismus pur. Die
"Familienministerin" beraten von den Lobbyisten des DIW! Die
Familien werden zerstört, die Seelen der Kinder werden gebrochen.
Bericht: s. Spiegel >> |
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19.01.2020:
Schon
wieder Harbarth:
Befangenheit von Bundesverfassungsrichtern:
Etwas mehr Besorgnis darf sein.
Der Tagesspiegel
schreibt:
"Der
Ex-CDU-Politiker Harbarth urteilt als Richter über ein Gesetz
gegen Kinderehen, das er selbst mitgestaltet hat. Glücklich ist
das nicht.
(...)
Nun wird Harbarth an herausragender Stelle über ein Gesetz
urteilen, das er als Parlamentarier, man darf sagen: mit angeregt
und mitgestaltet hat. Darin liegt die Crux des schnellen Wechsels
an der
Schnittstelle von Politik und Recht. Immer wieder drohen
Konflikte, die die Autorität des Gerichts schwächen können. Bei
Harbarth ging es schon los im Verfahren um die Hartz-Sanktionen,
das er leitete, obschon er erst kurz zuvor weitere Reformen zum
Arbeitslosengeld mitverantwortet hat. Es könnte weitergehen mit
der Vorratsdatenspeicherung, für die er eintrat. Oder es kommt
sein Job als früherer Wirtschaftsanwalt ins Spiel, dessen
damalige Kanzlei Volkswagen beim Dieselthema vertrat."
S.
Tagesspiegel >>
S.
Rechtslupe >> Hier ist die Entscheidung des BVerfG
gegen den Befangenheitsantrag in vollem Umfang veröffentlicht |
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18.01.2020:
Jobcenter drückt sich vor Rückzahlung
verfas-sungswidrig verhängter Sanktionen
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit verstößt gegen die Randnummer 222 im Urteil
des BVerfG
Gewohnheitsrecht: Die Bundesagentur für Arbeit
interpretiert die Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Aufhebung zu hoher Sanktionen auf rechtswidrige Weise:
Zu hohe Sanktionen sollen nicht "aufgehoben", sondern
nur zu Teilen
"zurückgenommen" werden >> |
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17.01.2020
Absenkung statt
Aufhebung zu hoher Sanktionen
Anstand?
Fehlanzeige!:
Nach 15 Jahren extrem menschenverachtenden und
verfassungswidrigen Handelns versucht das Jobcenter jetzt
weiter zu betrügen - und schämt sich nicht die Spur dabei.
Liebe
Freunde,
es ist vielleicht bekannt, dass ich auf meinem
Weg, die Sanktionsgesetze zum BVerfG zu bringen,
massenweise
100-Prozent-Sanktionen erhalten habe. Der gerichtliche
Entscheid über ihre Gültigkeit steht bei allen Sanktionen noch
offen, einfach weil die Gerichte auf das Urteil des BVerfG
gewartet haben.
Jetzt
HAT das BVerfG geurteilt,
hat Sanktionen
ÜBER
30 Prozent für verfassungswidrig erklärt und in
Randnummer 222 seines Urteils verfügt, dass Sanktionen
über 30 Prozent
aufzuheben sind.
Das Jobcenter sieht das aber anders: Es
versucht jetzt, die höheren Sanktionen, anstatt sie
aufzuheben, auf 30 Prozent
abzusenken!
- Das Schreiben des Jobcenters
gibt es hier >>
- Meine Antwort darauf
gibt es hier >>
-----
Achtung, liebe Freunde,
was das Jobcenter hier vorlegt,
ist eine üble Falle, die anscheinend bei vielen, wenn nicht
allen noch offen stehenden höheren Sanktionen angewendet wird.
Statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktion anzuerkennen und
die Sanktionen
aufzuheben,
bietet das Jobcenter ein "Teilanerkenntnis"
an und mindert die Sanktion auf 30 Prozent. Die Richter
belassen es dabei, weil, wenn der "Kunde" das Teilanerkenntnis
akzeptiert, kein Prozess mehr geführt werden und kein Urteil
geschrieben werden muss. Das Nachsehen hat allein der "Kunde".
Lasst Euch darauf nicht ein. Das
Teilanerkenntnis ist
RECHTSWIDRIG. Widersprecht
also dem Teilanerkenntnis einfach und zwingt damit den
Richter, zu entscheiden.
Als Argument kann auf jeden Fall
Begründung Punkt l. meines Widerspruchs genommen
werden.
Eine weitere Begründung ist
hier gegeben >>
Herzlichst, Euer Ralph
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14.01.2020:
Jobcenter prellt monatelang Bedürftige:
Die Behörde hatte fast ein Jahr lang ein
höchstrichterliches Urteil ignoriert und zu geringe Wohnkosten
anerkannt.
S. Susan Bonath in RT Deutsch >>
Zum Thema gehörig:
Monitor: Raus aus der Wohnung!
Wenn der soziale Abstieg zum Existenzproblem wird >> |
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10.01.2020:
Philip Kovce:
Ohne Hausarbeit keine Lohnarbeit ...
Interview mit Telepolis zum BGE >>
Philip Kovce ist Mitbegründer der
BbG und einer der Herausgeber des
Sammelbandes „Bedingungsloses Grundeinkommen“, der
Grundlagentexte zum Thema vereint. Im Interview mit Telepolis
äußert er sich zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft des
Grundeinkommens. |
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07.01.2020:
Sklavenhaltung
geht nicht ohne Peitsche ...
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet
aus dem Jobcenter Bitterfeld:
< Mit dem neuen Jahr sieht der
Chef des Jobcenters Bitterfeld Krüger auch dunkle Wolken am
Horizont für das Jobcenter aufziehen. Der Grund: Laut
Bundesverfassungsgericht ist die bisher mögliche Leistungskürzung
von unwilligen oder säumigen Jobcenter-Kunden um 60 Prozent jetzt
genauso verfassungswidrig wie die Totalstreichung der Leistung.
Bislang konnte das Jobcenter die Geldleistung um bis zu 60 Prozent
kürzen, wenn
der Empfänger Arbeitsangebote oder die Teilnahme an
Fördermaßnahmen ablehnt - in Einzelfällen totaler Verweigerung
sogar die gesamte Zahlung.
„Dieses Urteil sehen wir
kritisch. Wir akzeptieren das, doch wird das eine große
Herausforderung für unsere Mitarbeiter. Denn bei manchen Kunden
ist es schon nötig, mit Sanktionen zu arbeiten - auch mit
Sanktionen, die eine Leistungskürzung von über 60 Prozent
beinhalten. Uns fehlt nun quasi das Instrument zur Motivation.“
Aus seiner Sicht werde damit das Prinzip „fordern und fördern“
verwässert. Die Erfahrung seiner Mitarbeiter sage eindeutig: Es
gibt Kunden, die ihr Verhalten bei 30-prozentiger
Leistungskürzung nicht ändern. >
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06.01.2020:
Politikerin, die half, Hartz-IV-Sanktionen
durchzusetzen, bezeichnet deren Abschaf-fung als ein Gebot des
Respekts und der Menschenwürde
Der Postillon >> |
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04.01.2020
Stellungnahme ans Gericht
zur ERSTEN 30-Prozent-Sanktion
Liebe Freunde -
das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die
30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
Jetzt muss ich dem Gericht erklären, warum auch
die erste 30-Prozent-Sanktion in MEINEM Falle NICHT (mehr)
gelten soll, obwohl ich alles getan habe, dass sie damals
gültig war ...
Aus der Stellungnahme:
"Laut Bundesverfassungsgericht sollen jetzt
30-Prozent-Sanktionen, die vor seinem Urteil am 05.11.2019
verhängt worden sind, rückwirkend noch gestattet sein.
Dies
kann aber nur gelten, wenn diese Sanktionen auch
berechtigt sind!
Ob die hier zu behandelnde 30-Prozent Sanktion jetzt,
nach dem Urteil aus
Karlsruhe, noch berechtigt
ist, ist die hier zu behandelnde Frage. ..."
Viel Spaß beim Lesen >> ;-) |
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Veranstaltung:
Ralph
Boes
Grundeinkommen: Bedingungslos!
Was will das BGE? Welches sind die
Schwierigkeiten des Gedankens und der Umsetzung? Und was ist von
den vielen "Versuchen" zum BGE zu halten?
Vortrag
und Gespräch
am
Donnerstag, den 12.03.2020
in der Volkshochschule Mitte, Berlin >> |
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Veranstaltung:
Ralph
Boes
Wer hat in
unserem Staat das Sagen?
Jenseits
der Parteienpolitik:
Wie ergreifen wir unsere Souveränität?
Vortrag
und Gespräch
am
Mittwoch, den 22.01.2020
in der Volkshochschule Mitte, Berlin >> |
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04.01.2020
Stellungnahme ans Gericht
zur ERSTEN 30-Prozent-Sanktion
Liebe Freunde -
das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die
30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
Jetzt muss ich dem Gericht erklären, warum auch
die erste 30-Prozent-Sanktion in MEINEM Falle NICHT (mehr)
gelten soll, obwohl ich alles getan habe, dass sie damals
gültig war ...
Aus der Stellungnahme:
"Laut Bundesverfassungsgericht sollen jetzt
30-Prozent-Sanktionen, die vor seinem Urteil am 05.11.2019
verhängt worden sind, rückwirkend noch gestattet sein.
Dies
kann aber nur gelten, wenn diese Sanktionen auch
berechtigt sind!
Ob die hier zu behandelnde 30-Prozent Sanktion jetzt,
nach dem Urteil aus
Karlsruhe, noch berechtigt
ist, ist die hier zu behandelnde Frage. ..."
Viel Spaß beim Lesen >> ;-) |
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15.12.2019:
Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde -
zum
26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende
30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten,
weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für
6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche
vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein
4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der
Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich
vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht
habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für
verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch
erlaubt.
Nachdem
ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde
die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion
nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab
darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu
führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende
Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Die
Darlegung meiner Einwände ist jetzt hier gegeben. >>
Es ist ein
Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten
Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will –
und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des
Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich
bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
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Da ich den
Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir
gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem
Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die
bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des
Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte
nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu
erklären –
habe ich auch den
Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>
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2019
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